Aus für Schigebiet Hebalm - Malteser beenden Verkaufsgespräche

Das Aus des Schigebiets Hebalm ist laut Malteser Ritterordens besiegelt. | Foto: Hebalm
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Heute eskalierte die Situation rund um den Verkauf des Schigebiets auf der Hebalm. Der Souveräne Malteser Ritterorden stoppte die Verkaufsgespräche, weil bis zum heutigen Datum kein Geld auf das Treuhandkonto überwiesen wurde. Auf facebook erklärte Geschäftsführer Clemens Spörk warum: "Die Investorengruppe versuchte bis 28. August, das Geld zum Kauf eines verkleinerten Schigebietes zusammenzubekommen. Präsentiert wurde aber nur ein Schreiben, wonach es 140.000 Euro Steuergeld als Subvention geben werde. Am 28. August gab es leider wieder eine Lösung noch Neuigkeiten, diese Förderung wurde schon vor einigen Wochen ausverhandelt. Die Förderung, der die Landesregierung noch zustimmen hätte müssen, hätte die Gemeinde Pack-Hirschegg an die neuen Betreiber überwiesen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es einen rechtsgültig unterzeichneten Kaufvertrag gibt. Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrages wäre die Überweisung der gesamten Kaufsumme auf ein Treundhandkonto gewesen. Nach nunmehr drei Monaten Verhandlungen war leider kein Cent eingezahlt", so Spörk. Daher ist für die Hebalm das Schigebiet ab sofort Geschichte.

Gespräch mit Bürgermeister Preßler

Dies bekräftigte Spörk auch bei einem Gespräch zwischen dem Hirschegger Bürgermeister Gottfried Preßler und den möglichen Betreibern. Stückler und Dittrich wollen das nicht auf sich sitzen lassen. "Wir bereits mehrfach erwähnt, sind wir grundsätzlich nicht im Zeitverzug. Sämtliche genannten Fristen waren nicht Bestandteil der getroffenen Vereinbarung und wurden einseitig erklärt. Dem bisherigen Betreiber war stets die Form der Finanzierung bekannt", so Dittrich.

Klage wird eingebracht

Aber es kommt noch dicker. Denn die möglichen Betreiber ließen die Gesamtsituation durch mehrere Anwälte juristisch eingehend prüfen. Das Ergebnis: "Nach unserer Rechtsauffassung ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und damit auch der notwendige Bestandsvertrag entsprechend begründet. Die durch den bisherigen Betreiber durchgeführten Montagearbeiten von zumindest fünf Turmkanonen auf der Hahnwaldabfahrt verstoßen somit gegen diese Einigungen."
Stückler und Dietrich haben sich entschlossen, Rechtsanwalt Wolf-Georg Schärf mit der weiteren zivilrechtlichen Vertretung der Gesellschaft zu beauftragen. Zudem wird Christian Horwath diverse Umstände in Bezug auf die geplante Abwicklung zu prüfen. "Dr. Schärf wird umgehend Klage gegen die bisherige Betreibergesellschaft und den Souveränen Malteser Ritterorden Großprioriat Österreich als deren Komplementär erheben. Zu prüfen gilt es vorab jedoch noch, inwieweit Kaufgegenstände überhaupt noch verfügbar sind.

Sachverhaltsdarstellung

Weiters wurde Dr. Horwath mit der Verfassung und Abgabe einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz und der Rechtsanwaltskammer beauftragt, weil laut Stückler und Dittrich der vom bisherigen Betreiber mit der Treundhandschaft benannte Rechtsanwalt gemäß den Statuten der steirischen Rechtsanwaltkammer nicht zu der von ihm gewählten Form der Abwicklung berechtigt sei. "Alleine aus diesem Umstand heraus wäre eine Zahlung rein rechtlich gesehen bisher gar nicht möglich gewesen und wenn überhaupt, dann nur zum vollen Risiko unserer Gesellschaft", schreibt Dittrich.

Schwer enttäuscht

"Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir stets im Interesse einer Zukunft des Schigebiets Hebalm nach besten Wissen gehandelt haben und die nunmehrige Entwicklung für uns gänzlich nicht nachvollziehbar ist", so Stückler und Dittrich. "Es missfällt und enttäuscht uns, dass die Gegenseite nunmehr versucht ein mögliches Scheitern der Übernahme an uns fest zu machen. Uns vorzuwerfen seit drei Monaten zu verhandeln und auf Zahlungseingänge zu warten, entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr haben wir sieben Wochen auf die Ausfertigung der Verträge warten müssen, um dann nicht eimal drei Tage nach Erhalt der Verträge den ersten, nicht vereinbarten, Fristsetzungen ausgesetzt zu werden."

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