Voitsberg
Neue Krisenwohnung schützt Frauen und Kinder
„Wir verstärken den Gewaltschutz in allen steirischen Regionen“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Als ein wichtiges Element wird in Voitsberg nun eine Krisenwohnung errichtet.
VOITSBERG. Gewaltschutz ist eines der wichtigsten politischen Anliegen von Soziallandesrätin Doris Kampus. „Wir haben das Budget um mehr als zehn Prozent erhöht. Mein Ziel ist es, in allen steirischen Regionen das Betreuungs- und Beratungsangebot für Betroffene zu verstärken.“ Der nächste Schritt zu diesem Ziel ist eine Krisenwohnung für Frauen und Kinder, die in Voitsberg eröffnet werden wird. Frauen aus der Südweststeiermark finden mit ihren Kindern in Gewalt- und Krisensituationen sicheren Wohnraum. Unterstützung und Beratung leisten das Frauenhaus sowie regionale Gewaltschutzeinrichtungen.
Lücke wird geschlossen
Vor Ort wird die Frauen- und Mädchenberatungsstelle Akzente für die Betreuung der Frauen zuständig sein. „Mit diesem Angebot wird eine Lücke im Betreuungsnetz für von Gewalt betroffene Frauen geschlossen. Damit wird auch ermöglicht, dass das regionale, soziale Netz aufrecht bleibt und bei der Bewältigung dieser schwierigen Lebenssituation unterstützend wirken kann“, betont Akzente-Geschäftsführerin Dorothea Sauer.
„Ich freue mich, dass es durch die Initiative von Landesrätin Doris Kampus in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Voitsberg gelungen ist, eine Krisenwohnung für von Gewalt betroffene Frauen in Voitsberg einzurichten und wir somit gemeinsam den regionalen Gewaltschutz ausbauen“, streicht auch Bürgermeister Bernd Osprian hervor.
Grundsätzlich dient die Krisenwohnung – die in Kooperation mit der Stadtgemeinde errichtet und vom Sozialressort mit 15.000 Euro pro Jahr gefördert wird – der Stabilisierung in einer Krisensituation. Der Erstkontakt kann über die Notrufnummer (0316/42 99 00) der Frauenhäuser Steiermark erfolgen. Die (Weiter-)Betreuung erfolgt über die Frauenhäuser, die Gewaltschutzzentren, Frauen- und Mädchenberatungsstellen und weitere regionale Gewaltschutzeinrichtungen. Die Wohnung soll den Frauen zwei Monate zur Verfügung gestellt werden, bei Bedarf ist die Verlängerung von maximal zwei Mal um einen weiteren Monat möglich.
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