Ärger bei der Feuerwehr - mehrere Lkw blieben auf der Südautobahn hängen

So sah es heute früh auf der A2 aus. Die FF Mooskirchen schleppte hängengebliebene Lkw ab. | Foto: FF Mooskirchen
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  • So sah es heute früh auf der A2 aus. Die FF Mooskirchen schleppte hängengebliebene Lkw ab.
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Waren in der Vorwoche massive Schneefälle im Packabschnitt der Südautobahn angekündigt worden, kamen diese am heutigen Mittwoch wirklich an. Schon in aller Früh fielen rund 30 Zentimeter Schnee und sorgten zwischen Mooskirchen und Modriach für ein Schneechaos. Denn gut zehn Lkw waren dafür nicht ausgerüstet und blieben auf der Steigung hängen. Die Feuerwehren aus Mooskirchen, Ligist und Steinberger mussten ausrücken, um die Lastwägen wieder flott zu bekommen.

Huber ärgert sich

Bezirksfeuerwehrkommandant Engelbert Huber machte seinem Ärger Luft: "Es war Schneefall angekündigt. Warum reagierte die Asfinag nicht rechtzeitig und verordnete schon im Vorfeld Kettenpflicht für Lkw. Erst auf unseren Druck hin, mussten die Lkw-Fahrer ab 6.30 Uhr Ketten anlegen. Das war leider viel zu spät." Denn die Feuerwehren wurden als Erste alarmiert, als die Lkw-Fahrer hängenblieben. "Unsere Fahrzeuge sind gar nicht dafür ausgerüstet, Lkw abzuschleppen und flottzumachen. Die Asfinag hat einen eigenen Abschleppdienst dafür. Aber wir können die Lkw, die ein oder zwei Spuren blockieren, nicht einfach stehen lassen, das sind ja gefährliche Situationen. Nicht nur für die Verkehrsteilnehmer, sondern auch für unsere Feuerwehrleute."
Ein Sprecher der Asfinag stellte klar, dass die Asfinag selbst keine Kettenpflicht verhängen darf, dies mache nur die Polizei. Dem widersprachen BH Hannes Peißl und Bezirkspolizeikommandant Johann Hohl. "Der Straßenerhalter kann das sehr wohl verordnen, siehe Paragraf 44 der Straßenverkehrsordnung."

§ 44b.StVO Unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen

(1) Im Falle der Unaufschiebbarkeit dürfen die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder des Gebrechendienstes öffentlicher Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen (zB Gasgebrechendienste) nach Erfordernis eine besondere Verkehrsregelung durch Anweisungen an die Straßenbenützer oder durch Anbringung von Verkehrsampeln oder Signalscheiben veranlassen oder eine der in § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen mit der Wirkung treffen, als ob die Veranlassung oder Maßnahme von der Behörde getroffen worden wäre. Dies gilt insbesondere,

(2) Ist der Grund für die Veranlassung oder Maßnahme weggefallen, so hat das nach Abs. 1 tätig gewordene Organ oder dessen Dienststelle die Veranlassung oder Maßnahme unverzüglich aufzuheben.
(3) Von der Veranlassung oder Maßnahme und von deren Aufhebung ist die Behörde von der Dienststelle des nach Abs. 1 tätig gewordenen Organs unverzüglich zu verständigen. Die Behörde hat diese Verständigungen in einem Aktenvermerk (§ 16 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950) festzuhalten.
(4) Unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2 hat die Behörde von der Dienststelle des nach Abs. 1 tätig gewordenen Organs die Aufhebung der Veranlassung oder Maßnahme zu verlangen, wenn der Grund dafür weggefallen ist oder die Veranlassung oder Maßnahme gesetzwidrig oder sachlich unrichtig ist.

Hier noch die Aussendung der Asfinag zur Situation:

Deutlich mehr Schnee als vorhergesagt bescherte das Italientief der westlichen und südlichen Steiermark sowie dem Großraum Graz Mittwochfrüh. Die ASFINAG hat aber vorsorglich bereits die Mitarbeiter in Bereitschaft in den aktiven Dienst gesetzt und war im Raum Graz mit elf Räumfahrzeugen im Einsatz, mit fast der doppelten Anzahl also. Auch im Bereich der Pack sorgten statt sechs wieder acht zusätzliche Lkw mit Schneepflügen ab 4 Uhr früh für eine rechtzeitige Schneeräumung.
Probleme gab es aber dennoch – ab Mooskirchen musste die Polizei ab 6.30 Uhr Kettenpflicht für Lkw verhängen, weil zuvor schlecht ausgerüstete Schwerfahrzeuge hängen blieben, die Strecke blockierten und damit auch die Winterdienstfahrzeuge der ASFINAG aufhielten. Um 9.30 Uhr konnte die Kettenpflicht aufgehoben werden. Die Feuerwehren hatten Hochbetrieb – sowohl auf der Pack als auch auf der Laßnitzhöhe sorgten Schwerfahrzeuge für zahlreiche Berge-Einsätze und in Folge dadurch auch für die entsprechenden Rückstaus beziehungsweise zähen Frühverkehr.

So sah es heute früh auf der A2 aus. Die FF Mooskirchen schleppte hängengebliebene Lkw ab. | Foto: FF Mooskirchen
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