Kind in Hundebox
Expertenkommission legt Untersuchungsbericht vor
Wie ORF Niederösterreich berichtet, ist im Fall jenes 13-Jährigen, der von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und gepeinigt worden sein soll, der Bericht der Expertengruppe vorgelegt worden. Die Kommission sprach darin Empfehlungen für die Zukunft aus.
WALDVIERTEL. Nachdem vergangene Woche ein erstinstanzliches Urteil gegen die Beschuldigten gefallen ist, hat nun die nach Bekanntwerden des Falls eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit beendet.
Als wichtigste Empfehlung der Expertengruppe gilt, dass Datenschutz und berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen nie den Austausch im Interesse des Kinderschutzes blockieren dürfe. Hier seien Rechtsvorschriften auf Bundes- und Landesebene zu evaluieren. „Der Datenschutz darf den Kinderschutz nicht ausbremsen“, konkretisierte die zuständige Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Gefordert wir auch eine "ständige Kinderschutzkommission" aus Experten, die laufend den Kinderschutz verbessern helfen soll. Diese Kommission soll regelmäßig zusammentreten und sich beispielsweise "gesellschaftlichen Entwicklungen, Schwerpunkten und Veränderungen widmen," wie Königsberger-Ludwig mitteilt.
Auch die Zusammenarbeit in Krisenfällen zwischen beteiligten Organisationen und zuständige Stellen müsse verbessert werden, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Besonders wichtig sei "die Etablierung und Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips."
Kein Einblick in Fallakten
Auf den konkreten Fall des Buben aus dem Waldviertel konnten die Experten inhaltlich nicht eingehen, da aus Datenschutzgründen und berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflichten kein Zugang zu allen Unterlagen möglich war. So konnte die Kommission nur fallunabhängige Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen. „Wir sind mit den Empfehlungen sehr zufrieden, es war eine sehr fruchtbare Arbeit“, sagte Gabriela Peterschofsky-Orange, die Vorsitzende der Kommission gegenüber ORF NÖ. Im Vordergrund sei letztlich der Blick in die Zukunft gestanden, auf den konkreten Sachverhalt bezogen sei man ohnehin „nicht das bessere Gericht“. Die vollständigen Ergebnisse des Berichts werden der NÖ Landesregierung vorgelegt.
Aufarbeitung geht noch weiter
Wie OR NÖ weiter berichtet, gehe die Aufarbeitung jedoch weiter. In der Vorwoche wurde aus dem Büro von Königsberger-Ludwig bekannt, dass eine neuerliche Prüfung des Falls veranlasst worden sei. Grund seien neue, aus dem Gerichtsverfahren bekannt gewordene Details. Möglichen "Diskrepanzen zwischen Dokumentationsmaterial und den tatsächlichen Aussagen zweier Sozialarbeiter vor Gericht" soll nachgegangen werden.
Opferanwalt Timo Ruisinger behalte sich in der Causa weitere rechtliche Schritte vor. Auch eine Amtshaftungsklage schließe er nicht aus, unterstrich der Jurist auf APA-Anfrage.
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