Stallpflicht ab 10. Jänner
Maßnahmen gegen Geflügelpest betreffen zehn Gemeinden im Bezirk

Aufgrund von in der Nähe aufgetretenen Fällen von Geflügelpest gilt seit 10. Jänner eine Stallpflicht in Risikogebieten. | Foto: Michael Hairer/Archiv
  • Aufgrund von in der Nähe aufgetretenen Fällen von Geflügelpest gilt seit 10. Jänner eine Stallpflicht in Risikogebieten.
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Das Gesundheitsministerium setzt Vorsichtsmaßnahmen gegen die bei Wildvögeln auftretende Geflügelpest. Im Bezirk Waidhofen sind Betriebe in zehn Gemeinden von der Stallpflicht für Betriebe ab 50 Tieren betroffen.

BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Das Wichtisgste zuerst: Die Geflügelpest ist für den Menschen nicht gefährlich und es kann auch zu keiner Übertragung durch Lebensmittel kommen.

"Aktuell ist ganz Österreich Risikogebiet. Im Bezirk wurden vor allem die Gemeinden entalng der Thaya auf erhöhtes Risiko hochgestuft. Derzeit gibt es im Bezirk aber keinen bestätigten Fall," informiert Kammerobmann Christoph Kadrnoschka von der Landiwrtschaftskammer Waidhofen.

Die Geflügelpest hat Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt. Seit Jahresende wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und NÖ, darunter auch im Bezurk Gmünd, Fälle der Geflügelpest festgestellt und es davon auszugehen ist, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist.

Angeordnete Maßnahmen

In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab 10. Jänner 2023 bis auf weiteres in geschlossenen bzw. zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.

Diese Stallpflicht gilt ab dem 10. Jänner 2023 und für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Laut Bezirkshauptmannschaft Waidhofen wurden zehn von 15 Gemeinden im Bezirk als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen. Die betroffenen Betriebe werden infomiert bzw. wird die Verordnung in den Gemeinden kundgemacht.

Was sind Risikogebiete?

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollen damit unbedingt verhindert werden.

Als Risikogebiete gelten unter anderem Zonen, die eine Nähe zu positiven Wildvögeln haben sowie an Flussläufen und Seen, in denen in damaligen Vogelgrippesaisonen positiv getestete Wildvögel gefunden wurden. 

"Der Umstand das sich diese Krankheit derzeit stark verbreitet, bedeutet jedoch nicht, dass jeder tot aufgefundene Vogel (zB. Sindvögel) an der Geflügelpest erkrankt war. Bei größeren Wasservögeln wie Enten oder Schwäne sollte allerdings eine Meldung an die BH gemacht werden," so Kadrnoschka.

Was bedeutet „Stallpflicht“?

Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel dauerhaft in Stallungen, die zumindest oben abgedeckt sind, gehalten werden müssen. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich verhindert und der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln völlig ausgeschlossen werden.

Kammerobmann Kadrnoschka empfiehlt aber auch allen privaten Haltern, Vorsicht walten zu lassen: "Die gesetzliche Stallpflicht betrifft nur Betriebe mit mehr als 50 Tieren, trotzdem sollte man derzeit seine Tiere besser im Stall belassen bzw. zumindet in überdachten Bereichen halten."

Was versteht man unter Vogelgrippe?

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe, HPAI) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von großer Bedeutung. Es besteht eine hohe Gefahr der Kontamination des Futters durch infektiösen Wildvogelkot. Auch das Oberflächenwasser kann durch infektiösen Wildvogelkot kontaminiert sein, da Wildvögel gerne in ihr Badewasser koten!

In den aktuellen Fällen handelte sich um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln stark krankmachend ist.

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