Belästigung und Belastung
So viel Lärm ist bei uns im Garten erlaubt
Wenn der Nachbar am Sonntag Rasen mäht, oder man das Gefühl hat es fällt einem die Decke auf den Kopf, weil es von oben nur so poltert, ist man schnell verärgert. Was ist aber wann erlaubt?
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Eine einheitliche Regelung für Lärmschutz gibt es nicht. Auch für Nachtruhe gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben. Oft sind Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - auch im Bezirk Waidhofen gibt es verschiedene Regelungen.
Lärmschutzverordnungen regeln Ruhezeiten
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer "absoluten Nachtruhe" zwischen 22 und 6 Uhr. Auch in diesem Zeitraum muss im Einzelfall geprüft werden, ob ungebührliche Lärmerregung vorliegt.
So ist es an den Gemeinden, eigene Verordnungen zu erlassen, sollte dies notwendig sein. Im Bezirk gibt es nur zwei Gemeinden, die eine solche Verordnung erlassen haben: Thaya und Groß Siegharts.
In Thaya sind zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr, an Samstagen ab 18 Uhr und an Sonn- und feiertagen ganztags Handlungen zu unterlassen, die Menschen durch Lärm, Staub, Gerüche, Abgase, Erschütterungen, Blendung oder Spiegelung belästigen könnten, verboten. Es gibt aber Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Sollte ein Zuwiderhandeln festgestellt werden, ist der Bürgermeister berechtigt, eine Geldstrafe bis zu 218 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest von zwei Wochen zu verordnen.
Ähnlich in Groß Siegharts: Hier ist allerdings an Samstagen bereits um 15 Uhr Schluss, wobei laut aktueller Verordnung im Falle eines Zuwiderhandelns eine Strafe von 3.000 Schilling (!) fällig wird (was ebenfalls 218 Euro entspricht).
"Trotzdem es diese Verordnung gibt, war es meines Wissens noch nie notwendig eine Strafe zu verhängen. Wenn es Probleme gibt, werden diese angesprochen und sich gütlich geeinigt," so der Groß Sieghartser Bürgermeister Ulrich Achleitner.
Gemeinden setzten auf Hausverstand
Die anderen Gemeinden haben keine Verordnungen erlassen, da es kaum oder selten Probleme gibt. Waidhofens Stadtamtsdirektor Rudolf Polt meint: „Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass im Sinne einer guten Nachbarschaft das Rasenmähen zur Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags unterlassen werden sollte. Das funktioniert in Waidhofen sehr gut.“
"Bei uns handeln die Bürger noch Großteils nach dem Hausverstand und Vernunft."
so die Gemeinde Ludweis-Aigen.
"Eine gemeindeeigene Regelung gibt es bei uns nicht. Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, Samstags ab Mittags und Sonntags ganztägig das Rasenmähen oder lärmintensive Arbeiten nicht durchzuführen," informiert Bürgermeister Christian Drucker aus Waidhofen-Land.
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