Waldbrandverordnung erlassen
Waldbrandgefahr im Bezirk schon wieder sehr hoch
Aufgrund der vorherrschenden trockenen Witterungsverhältnisse sin die Wälder im Bezirk Waidhofen bereits eine sehr stark ausgetrocknet. Die Bezirkshauptmannschaft hat nun mit einer ab sofort gültigen Waldbrand-Verordnung jegliches offenes Feuer in Waldgebieten verboten.
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Wie schon das Feuer bei Thures (Link unten) gezeigt hat, ist auch die Streuauflage des Waldbodens stark ausgetrocknet. Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine erhöhte Waldbrandgefahr vor.
Auch gab es heuer bereits den ersten Waldbrand:
Folgende Maßnahmen gelten
§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Waidhofen und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
§ 2
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F. des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Weitere Hinweise
Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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