Kolumne
Ehemann mit Küchenmesser bedroht

- Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
- Foto: Lupi Spuma
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Gewalt in Beziehungen betrifft nicht nur Frauen. Ein brisanter Fall zeigt, wie auch Männer Schutz brauchen – und wie das Recht in solchen Situationen greift.
WEIZ. 27 Morde an Frauen durch Männer zählt die traurige Statistik der Femizide im Jahr 2024 in Österreich. Zusätzlich gab es 41 Mordversuche. Zu Recht reagieren Behörden und Gerichte rascher, wenn es zu Gewaltfällen kommt. Wegweisungen und einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt sind oft die Folge zur unmittelbaren Verhinderung von Gewalttaten. Die gerichtliche Aufarbeitung kommt danach.
Dass es aber auch zu umgekehrten Konstellationen kommen kann, zeigte ein Fall, in dem ich einen Ehepartner vertreten hatte. Die Ehefrau wusste nicht, dass ihr Mann eine Tonaufnahme einer Situation in der Küche des damaligen gemeinsamen Wohnhauses machte. Er war von ihr schon vorher oft wüst beschimpft und bedroht worden und wollte einen Beweis in Händen halten. Dass er durch die Tonaufnahme ohne Einwilligung seiner Ehefrau einen Rechtsverstoß zu verantworten haben könnte, nahm er in Kauf.
Wie folgenschwer der Vorfall dann aber sein würde, wusste er zu dem Zeitpunkt noch nicht. Seine Ehefrau bedrohte ihn mit einem Messer und ließ dies auch nicht bleiben, nachdem er sie mehrfach dazu aufgefordert hatte. Auch nach mehrmaligem Anhören der Tonaufnahme hatte man von ihrer Gewaltbereitschaft auszugehen. Rasches Handeln war erforderlich. Niemand kann ausschließen, dass der nächste Streit in einer Bluttat endet, und möchte die Verantwortung dafür tragen.
Ihr Rechtsanwalt, Dr. Florian Leitinger
Tel. 03172/41619
www.ra-leitinger.at
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