Mut fassen und Anzeige erstatten
Der berüchtigte "Po-Grapscher" ist endlich auch laut Gesetz strafbar.
Die Anzeigen wegen sexueller Belästigung haben sich laut Justizministerium in Österreich fast verdoppelt. Am 1. Jänner 2016 wurde der Paragraf 218 StGB zu diesem Thema präzisiert und der Tatbestand Paragraf 205a („Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“) neu geschaffen.
Damit soll unter anderem die Würde eines Menschen stärker geschützt werden, und Delikte gegen Leib und Leben sollen strenger bestraft werden.
Das betrifft vor allem Sexualdelikte. Demnach sind entwürdigende und intensive Berührungen, die jemanden in seiner Würde verletzen, jetzt strafbar. Ist davon eine Körperstelle betroffen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar ist – Stichwort „Po-Grapschen“ –, drohen dem Täter jetzt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Im Zuge der Recherchen der WOCHE haben einige junge Frauen berichtet, dass es für manche junge Österreicher beim Ausgehen, in Diskotheken etc. einfach normal wäre, den jungen Frauen an den Po zu fassen oder das "Nein" nicht zu akzeptieren. "Ich muss meistens mehrmals Nein sagen oder unfreundlich werden, bis mich manche Männer in Ruhe lassen", erzählt eine 19-jährige Weizerin.
Harald Epprich vom Bezirkspolizeikommando Weiz erläutert die derzeitige Lage in Weiz.
Hauptmann Harald Eppich vom Kriminalreferat BPK Weiz zur Lage in Weiz:
"In Weiz sind wir in der glücklichen Situation, dass wir in den letzten Jahren so gut wie keine Anzeigen wegen sexueller Übergriffe verzeichnen mussten. Auch durch die Änderung bzw. Verschärfung im Strafgesetzbuch im Jänner 2016 hat sich im Bezirk Weiz nichts daran geändert. Diese Tatsache freut mich sehr und zeigt unter anderem, welche hohe Lebensqualität wir im Bezirk haben. Die erhöhte Zahl solcher Anzeigen führe ich unter anderem auf die verstärk-te Sensibilisierung für dieses Thema und auf die Bewusstseinsbildung zurück."
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