Ermittlung abgeschlossen
Tragödie mit drei toten Personen in Fischbach geklärt
Ein Mitarbeiter eines Zustelldienstes fand am Montagvormittag, 19. Dezember, in einem Einfamilienhaus in Fischbach drei leblose Personen. Eine 90-Jährige und ihre beiden Söhne (67, 68) sind dabei ums Leben gekommen. Nun ist das endgültige Ermittlungsergebnis bekannt.
FISCHBACH. Ein Warenzusteller fand am Montag gegen 10.30 Uhr in einem Einfamilienhaus in Fischbach die toten Personen. Er verständigte daraufhin sofort den Polizeinotruf. Polizistinnen und Polizisten aus dem Bezirk Weiz führten die ersten Erhebungen vor Ort durch und verständigten aufgrund des Sachverhaltes das Landeskriminalamt Steiermark.
Ermittlungen abgeschlossen
Beamte des Landeskriminalamtes Steiermark (Leib/Leben, Brand und Tatort) führten gemeinsam mit einem Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung die weiteren Ermittlungen.
Jetzt liegt das endgültige Ermittlungsergebnis vor: Die von der Staatsanwaltschaft Graz angeordnete Obduktion ergab, dass alle drei Personen an einer Kohlenmonoxidvergiftung (CO) verstorben sind. Ein Fremdverschulden wird definitiv ausgeschlossen.
Nicht sachgemäße Verwendung
Der 67-jährige Sohn erwarb das betroffene Notstromaggregat, Heizlüfter sowie diverses Zubehör, bereits am Donenrstag, 15. Dezember. Bei der ordnungsgemäßen Kaufabwicklung wurde der Käufer nachdrücklich auf die Gefahren, das Notstromaggregat nicht in geschlossenen Räumlichkeiten zu verwenden, hingewiesen. Der 67-Jährige selbst dürfte dann die „Heizung“ am Samstagnachmittag, 17. Dezember, im Keller des Einfamilienhauses in Betrieb genommen haben.
Bereits nach 50 Sekunden Lebensgefahr
Bei der Verwendung der „mobilen Heizung“ kam es zu einer fehlenden Abgasabfuhr beziehungsweise Frischluftzufuhr. Testungen ergaben, dass im unmittelbaren räumlichen Nahbereich, bereits nach 50 Sekunden eine lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration vorhanden war.
Das Notstromaggregat wies fünf Betriebsstunden auf. Entsprechend dürfte sich das Kohlenmonoxid im gesamten Haus verteilt haben. Die Staatsanwaltschaft Graz gab alle drei Verstorbenen zur Beerdigung frei.
Das könnte dich auch interessieren:
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.