Alltag mit Geflüchteten: Zusammen leben ja, zusammen arbeiten nein?
WKO und AMS stehen Arbeitgebern und Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern geht.
Der rechtliche und administrative Bereich im Zusammenhang mit der Anstellung von Mitarbeitern ist für Unternehmer nicht selten mit viel Arbeit und Aufwand verbunden. Um einiges komplexer wird die Sache, wenn es um die Beschäftigung von Ausländern, von Flüchtlingen oder Asylwerbern geht.
Um Information und Hilfe zu diesem Themenbereich zu vermitteln, lud die WKO Steiermark kürzlich zu einem Infoabend in die Außenstelle Weiz. Obmann Vinzenz Harrer eröffnete mit den Worten: "Seit eineinhalb Jahren haben wir alle mit Menschen zu tun, die weder erwartet noch freiwillig zu uns gekommen sind." Abseits aller Ethik stelle sich die Frage, wie und ob Asylwerber bzw. Asylberechtigte in unserem Land arbeiten dürfen.
Als Fachmann für das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) informierte Klaus Eichberger vom AMS Ausländerfachzentrum Graz, dessen Abteilung zuständig ist für Bewilligungsverfahren aller ausländischen Arbeiter ohne freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Österreicher bevorzugt
Ausländerbeschäftigung ist in Weiz kein Thema, so Eichberger: "Von steiermarkweit insgesamt rund 11.000 Anträgen von Betrieben kommt gerade einmal 1 Prozent aus dem Bereich des AMS Weiz."
Für Unternehmer und Privatpersonen, bei denen ausländische Bewerber vorstellig werden, gilt eine Regel: Nachfragen, ob für den jeweiligen Kandidaten eine Arbeitserlaubnis besteht. Ohne eine solche machen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber strafbar, selbst wenn die vergebenen Tätigkeiten nicht mehr umfassen als Garten-, Küchen- oder Haushaltsarbeit.
Eichberger betont ebenso: "Wenn ausländische Arbeiter angestellt werden möchten, muss zuerst beim AMS geprüft werden, ob Facharbeiter mit österreichischer Staatsangehörigkeit arbeitsuchend sind!"
Flüchtling? Asylwerber? Asylberechtigter? Schutzbedürftiger?
Klaus Eichberger berichtet, dass die Bandbreite an verschiedenen Status für Unternehmer und Privatpersonen verwirrend seien, weil die unterschiedlichen Termini oft in einen Worttopf geworfen würden. "Das Wort ´Asylant´ etwa gibt es gar nicht. Als Arbeitgeber müssen Sie zuerst den Status des Bewerbers prüfen", so Eichberger. Hier führt er als Hilfestellung unterschiedliche Identitätskarten an:
1.: Verfahrenskarte: Personen, die noch nicht zu einem Asylverfahren zugelassen wurden. Diese dürfen nicht beschäftigt werden.
2.: Weiße Karte: Personen in einem laufenden Asylverfahren. Dürfen nur auf Basis von Kontingentplätzen und zeitlich befristet angestellt werden (Landwirtschaft, Erntehelfer, Gastronomie). Asylwerbern ist ebenso eine Lehre in einem von 18 "Mangelberufen" möglich.
3.: Blaue Karte bzw. Konventionsreisepass: Konventionsflüchtlinge sind vom AuslBG ausgenommen, für sie muss keine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden.
4.: Rot-Weiß-Rot-Karte plus bzw. Aufenthaltsberechtigung plus: Diese wird für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren ausgestellt und kann im Bedarfsfall verlängert werden. Sie berechtigt zur Arbeitsaufnahme in ganz Österreich ohne zusätzliche Arbeitsbewilligung.
5.: Grau-blaue Karte: Subsidiär Schutzberechtigte. Diese sind vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen, das AMS stellt ihnen auf Antrag eine entsprechende Bestätigung aus.
Ausländische Bürger ohne Arbeitserlaubnis dürfen auch auf ehrenamtlicher Basis nur von öffentlichen Einrichtungen wie Städten oder Gemeinden beschäftigt werden.
Zusammen leben
Hans Knoll vom Flüchtlingsquartier Passail gibt zu bedenken, dass viele heimische Betriebe gezwungen seien, Asylberechtigte einzustellen, weil sie keine einheimischen Kräfte fänden. Die Basis des Zusammenlebens und des Zusammenarbeitens mit Fremden und sei, so Knoll, Vertrauen. Dieses wiederum könne nur durch Kontakt hergestellt werden.
Gemäß Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention haben sich Geflüchtete an die Gesetze und Verordnungen des Aufnahmestaates zu halten. "Diese unsere Werte", so Weiz´ Referentin für Migration, Helga Maria Marx, "lassen sich nur vermitteln, wenn die Fremden nicht isoliert, sondern aktiv in den Alltag miteinbezogen werden." Vinzenz Harrer ergänzend: "Die Problembehandlung beginnt dort, wo man Asylwerbern die Chance gibt, sich zu bewähren, sich einzubringen und ihnen dadurch das Gefühl vermittelt, nicht nutzlos zu sein."
Dafür, dass sich das Zusammenleben mit den Geflüchteten mittlerweile normalisiert habe, seien zu einem großen Teil jene Leute verantwortlich, die sich mit den Fremden beschäftig haben, so Hans Knoll. "Integration beginnt mit Kontakt."
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