Wiener Hauptbahnhof
17-Jähriger nach Anschlagsplänen verurteilt

Der 17-jährige IS-Anhänger bekommt zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt. Grund waren Anschlagspläne am Wiener Hauptbahnhof. (Symbolbild)
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Urteil im Prozess um jenen 17-Jährigen, der im September 2023 einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof geplant, aber nicht realisiert hatte: Er bekommt zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt.

WIEN. Jener 17-jährige IS-Sympathisant, der im vergangenen September einen Terroranschlag am Wiener Hauptbahnhof geplant hat, aber letzten Endes nicht durchgeführt hatte, wurde am Donnerstag der Prozess gemacht. Das Urteil zu Mittag: zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Zusätzlich wurden dem Burschen die Weisungen erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Psychotherapie fortzusetzen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Das Urteil wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwältin waren damit einverstanden. "Er war nach seiner Festnahme geständig, einen Anschlag geplant zu haben. Es hat ihn der Mut verlassen. Er hat sich nicht getraut, es umzusetzen", hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt. 45 Minuten hätte sich der Angeklagte auf dem Bahnhof aufgehalten, dann sei er unverrichteter Dinge wieder abgezogen: "Ein Riesenglück, sonst säßen wir wegen ganz etwas anderem hier."

Letztendlich hätte ihn am Hauptbahnhof "der Mut verlassen", das hätte ihm zum Abbruch bewegt. Das alles und mehr hatte er nach seiner Festnahme am 12. September Ermittlern gestanden. (Symbolbild) | Foto: Ronja Reidinger
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Die terroristische Straftat, die er in einer Telegram-Gruppe angekündigt hatte, in der IS-Anhänger versammelt waren, war nicht von der Anklage umfasst. Diesbezüglich liege ein Rücktritt vom Versuch vor, führte die Staatsanwältin aus: "Er hat freiwillig die Tatausführung unterlassen."

IS-Propaganda gesammelt und geteilt

Dem jungen IS-Anhänger wurde daher lediglich vorgeworfen, IS-Propagandamaterial gesammelt und geteilt zu haben. Er hatte ab Ende Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 12. September in diversen sozialen Netzwerken bzw. in privaten Chats die terroristische Vereinigung bzw. deren Ziele verherrlicht, darunter insbesondere den bewaffneten Dschihad. 15 Chats und einschlägige Nachrichten fanden Aufnahme in die Anklage, darunter Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in die Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte.

Zusätzlich zur Haftstrafe wurden dem Burschen die Weisungen erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Psychotherapie fortzusetzen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. (Archiv) | Foto: Valerie Krb
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Der Angeklagte, der seit rund sieben Monaten in U-Haft sitzt, hatte sich vor einem Schöffensenat zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen schuldig bekannt. "Es stimmt", sagte der Angeklagte. Inzwischen habe er seine radikale Gesinnung abgelegt: "Der IS ist vollkommen falsch." Auf die Frage, was ihn zum Umdenken bewogen habe, erwiderte der äußerst einsilbig auftretende Bursch: "Derad." Ein Vertreter der Deradikalisierungsstelle hätte gern an der Verhandlung teilgenommen, da er zu spät erschien, fand er in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal aber keinen Platz.

Ob die angebliche Deradikalisierung bereits gegriffen hat, erscheint allerdings äußerst fragwürdig. In der Zelle des 17-Jährigen in der Justizanstalt Josefstadt wurden IS-Schriftzeichen und -Symbole gefunden. Erst vor wenigen Wochen, nämlich im März, hatte er seine Matratze beschmiert und den Lattenrost mit dem Bekenntnis des IS versehen, wie aus einem Bericht der Justizanstalt hervorgeht, der im Rahmen der Verhandlung verlesen wurde.

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