Wiener Bad
Freispruch im Zweifel im Missbrauchsprozess um Burschen

- Im Stadionbad war es im August 2024 zu einem mutmaßlichen Missbrauchsfall gekommen. Der Angeklagte wurde am Mittwoch jedoch im Zweifel freigesprochen. (Archiv)
- Foto: Franziska Bukowsky
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Im Sommer des Vorjahres ging ein aufsehenerregender Fall aus dem Stadionbad durch die Medien. Einem Mann wurde vorgeworfen, einen Burschen im Bereich der Duschen zunächst zur Selbstbefriedigung und anschließend zum Oralverkehr genötigt zu haben. Am Mittwoch musste sich der 50-Jährige vor Gericht verantworten. Er wurde im Zweifel freigesprochen.
WIEN/LEOPOLDSTADT. Im August 2024 sorgte ein vermeintlicher Vorfall aus dem Stadionbad in der Leopoldstadt nicht nur bei den Medien für Aufsehen. Ein Mann soll bei den Duschen einen damals 13-Jährigen zu sexuellen Handlungen bedrängt haben.
Der 50-jährige Tatverdächtige wollte laut Berichten, dass der Bursche dies zuerst an sich und später auch an ihm vornimmt, sonst würde er das Kind umbringen. Er konnte damals "von Zeugen und Securitys" bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, hieß es. MeinBezirk berichtete:
Am Mittwoch musste sich der Herr schließlich vor Gericht verantworten. Die Anklage übernahm die medial bekannten Vorwürfe von damals und legte diese dem 50-Jährigen zur Last. "Ich bin unschuldig", entgegnete der Mann vor Gericht. Letztendlich wurde er im Zweifel auch freigesprochen. Die Beweislast wäre nicht ausreichend gewesen, heißt es laut "APA".
Beinahe blind
Die Vorwürfe der Anklage wogen schwer, doch der Rechtsverteidiger erklärte bereits zu Beginn des Prozesses: "Nicht er muss seine Unschuld beweisen. Ihm muss die Schuld bewiesen werden." Der Mann habe recht rasch nach dem vermeintlichen Vorfall die Konsequenzen solcher Vorwürfe zu spüren bekommen. Denn die Zeugen hätten ihn nicht nur festgehalten, wie damals beschrieben, sondern wären als Mob auf ihn losgegangen. Nach der Festnahme durch die Polizei habe man ihn zur Behandlung in ein Spital einliefern, mehrere Rippen wurden ihm gebrochen.

- Die Zeugen hätten den Angeklagten nicht einfach nur festgehalten, sondern ihn auch mehrfach attackiert. Mehrere Rippenbrüche seien die Folge gewesen. (Symbolfoto)
- Foto: Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
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Dabei habe es zu einem Missbrauch eines Minderjährigen in den Duschen schon rein aus Logikgründen gar nicht kommen können, so der Anwalt des 50-Jährigen. Sein Mandant sei "praktisch blind", sehe auf einem Auge gar nichts mehr, auf dem anderen hat er laut Gutachten nur mehr ein Vierzigstel seiner Sehkraft. "Er kann aus einem Meter Buchstaben erkennen, aber nichts lesen."
Die betreffenden Duschkabinen, in denen sich der Angeklagte und der Bursche aufgehalten haben sollen, würden 274 Zentimeter entfernt voneinander stehen. Demnach habe der Mann gar nicht die Möglichkeit gehabt, zu erkennen, wer sein Gegenüber ist. "Warum soll ein Blinder jemanden zum Masturbieren auffordern? Er bekommt es ja nicht mit. Er sieht es nicht", so der Rechtsvertreter.
Große Widersprüche
Und auch bei den Aussagen des vermeintlichen Opfers gab es einige Ungereimtheiten. Bei der sogenannten kontradiktorischen Befragung hätten sich verschiedene Angaben ergeben, die nicht übereinstimmen. Die Aussagen wurden aufgezeichnet und unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht abgespielt. So musste der mittlerweile 14-Jährige nicht mehr vor Gericht erscheinen.

- Die Beweislast sei für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen, so die Begründung vor Gericht.
- Foto: rnst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com
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"Das Opfer hat keinen Grund, ihn zu Unrecht zu belasten", entgegnete die Anklagevertreterin. Doch das Gericht konnte nicht genügend Belastbarkeit erkennen, um den Angeklagten zu verurteilen. Der Bub hätte sich in "erhebliche Widersprüche verwickelt", außerdem müsse man "die Gesamtsituation betrachten", hieß es in der Begründung.
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