Antifa gegen Identitäre
Prozess wegen "Sprengung" von Versammlungen in Wien
Sieben Männer der Antifa-Bewegung müssen sich wegen "Sprengung" von Versammlungen der rechtsextremen Identitären vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.
WIEN. Weil sie Versammlungen der Identitären "gesprengt" und dabei auch Gewalt angewendet haben sollen, stehen seit Montag, 25. April, sieben Männer der Antifa-Bewegung vor Gericht. Die Verteidigung kritisierte gleich zu Beginn des Prozesses das "derartig überzogene Ermittlungsverfahren". Der Verfassungsschutz hatte nämlich auf Basis des "Mafiaparagrafen" ermittelt.
An insgesamt drei Tagen kam es laut Anklage zu Angriffen gegen Mitglieder der Identitären. So hätten einige der Angeklagten eine Veranstaltung mit Identitären-Chef Martin Sellner am Karlsplatz "im bewussten und gewollten Zusammenwirken" gesprengt, trug die Staatsanwaltschaft vor. Personen seien teils mit Faustschlägen attackiert worden. Zudem sei ein Lautsprecher der Identitären entwendet und bei einem nahe gelegenen Stand der Sozialistischen Jugend (SJ) versteckt worden, so die Anklage.
Glasflasche mit Fingerabdrücken
Der zweite Vorfall trug sich Ende Mai zu. Nach der Teilnahme an einer Kundgebung der Identitären seien Mitglieder der rechtsextremen Bewegung von vier Personen auf den Weg in ein Lokal ebenso angegriffen und zum Teil verletzt worden.
Von einer geworfenen Glasflasche, die ihr Ziel verfehlt hatte, konnten Fingerabdrücke sichergestellt und einem der Angeklagten zugeordnet werden. Zum letzten angeklagten Vorfall kam es Ende August, als Identitäre auf dem Weg zu einem "Bürgerstammtisch" angegriffen wurden. Auch dabei kam es zu Verletzungen.
Verfassungsschutz ermittelte
Die Verteidigung kritisierte eingangs die Dimension der Ermittlungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT). Dieses hatte den Paragrafen, der eigentlich gegen kriminelle Vereinigungen zum Einsatz kommt, als Ausgangspunkt für seine Ermittlungen herangezogen, Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Verdächtigen wie "Schwerverbrecher" behandelt. Einziger Grund dafür sei gewesen, dass die Angeklagten politisch aktiv seien.
Angeklagte bekennen sich "nicht schuldig"
Bei den Aktionen habe es - im Gegensatz zu kriminellen Organisationen - auch keine Bereicherungsabsicht gegeben, argumentierte die Verteidigung zudem. Die Mitglieder der Identitären hätten sich lediglich "ein paar Watschen" eingefangen, "auf jedem Zeltfest geht es wilder zu".
Allerdings sollten politische Auseinandersetzungen natürlich anders geführt werden, gab auch die Verteidiger zu, dessen Mandanten sich "nicht schuldig" bekannten. Am Montag stand zunächst die Befragung der Angeklagten an. Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt und wird am Mittwoch fortgeführt. (APA/red).
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