Zurtritt nur mit Corona-Test
Regeln in Wiener Spitälern werden verschärft
Die Virusmutationen verschärfen die Lage auf den Intensivstationen und zwingen die Wiener Spitäler zum Handeln. Patienten und Besucher müssen vor dem Betreten der Kliniken zum Corona-Test.
WIEN. Das aktuelle Infektionsgeschene zwingt den Wiener Gesundheitsverbund (WGV)dazu, nicht dringende, planbare Operationen an Ordens- oder Privatspitäler auszulagern. Wo dies nicht möglich ist, werden Termine verschoben. Der WGV versichert dennoch: "Niemand wird bei den Wiener Spitälern weggeschickt." Ab heute werden dennoch die Zustrittsbestimmungen zu den Wiener Kliniken angepasst: Zuerst testen, dann geht es zur Behandlung!
Ambulante Patienten
Alle ambulanten Patienten brauchen vor der Behandlung einen negativen Corona-Test. Ein Antigen-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Für einen PCR-Test gilt: nicht älter als 72 Stunden. Terminbestätigung, E-Card und Impfpass sind bereitzuhalten. Diese Regelungen gelten nicht nur für Patienten, sondern auch für Begleitpersonen und Besucher. Akut- und Notfälle sind davon natürlich ausgenommen.
Stationäre Aufnahme
Stationär wird man nur mit negativen PCR-Test aufgenommen. Zusätzlich werden zwei Mal wöchentlich Tests durchgeführt.
Testung vor Ort
Wer es vor dem Spitalstermin aus nachvollziehbaren Gründen nicht zum Test geschafft hat, wird bei den Kliniken nicht weggeschickt. Der Wiener Gesundheitsverbund wird bei allen Spitälern Möglichkeiten für Schnelltests zur Verfügung stellen. Diese sollten allerdings nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, da es sonst zu einer massiven Verlängerung der Wartezeiten kommen kann.
Personen, welche keinen Corona-Test vorweisen können und diesen auch verweigern, werden wie Corona-Positive behandelt. Die Spitalsmitarbeiter müssen in kompletter Schutzausrüstung anrücken – egal zu welcher Behandlung.
Wichtige Info:
Abweichungen sind möglich, je nach Situation vor Ort. Über die derzeit geltenden Besuchsregelungen informieren die jeweiligen Websites der Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes.
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