Gefahr für Hunde
Tierschutzombudsstelle Wien warnt vor Maulschlaufen
Nylon-Maulschlaufen können für Hunde lebensbedrohlich sein, informiert die Tierschutzombudsstelle Wien. Deshalb wird nun dessen Verbot gefordert.
WIEN. Sie sehen harmlos aus, stellen bei unsachgemäßen Gebrauch jedoch eine echte Gefahr für Hunde dar: Nylon-Maulschlaufen. Aber warum? Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) klärt auf.
Fälschlicherweise werden Nylon-Maulschlaufen von vielen Halterinnen und Haltern anstelle eines Maulkorbs verwendet. Aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe ist das Hecheln für Hunde so aber unmöglich. Doch ist dieses für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur notwendig.
Lebensbedrohliche Folgen durch Maulschlaufen
„Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben“, warnt Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy vor der Verwendung von Nylon-Maulschlaufen. Dabei sei den meisten Verwendenden aber nicht klar, welche Qualen die Vierbeiner durchleben müssen.
"Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Halterinnen und Haltern für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten, so Persy.
Ursprünglich waren Maulschlaufen nur für den kurzzeitigen Gebrauch bei tierärztlichen Behandlungen gedacht. Zur alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht.
Dennoch ist der Verkauf von Maulschlaufen außerhalb tiermedizinischer Behandlungen uneingeschränkt erlaubt. Deshalb fordert die Tierschutzombudsstelle Wien nun Warnhinweise, wie dies seit kurzem von der Zoofachhandelskette Fressnapf gemacht wird.
Verbot von Maulschlaufen gefordert
„Ein Warnhinweise ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung", sagt Persy. Jedoch sei es wichtig, dass die harmlos wirkenden Stoffschlaufen – im Sinne des Tierschutzes – gänzlich aus dem Handel entfernt werden.
„Zubehör, das so konzipiert ist, dass es gegen das Wohlbefinden der Tiere eingesetzt werden und schlimmes Tierleid verursachen kann, sollte am österreichischen Markt im Jahre 2023 keinen Platz mehr haben", sagt die Wiener Tierschutzombudsfrau. Deshalb fordert die die TOW fordert daher, bei der anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes ein Verbot der Schlaufen aufzunehmen.
Damit Halterinnen und Halter den passenden Maulkorb für ihren Hund kaufen, hat die Tierschutzombudsstelle Wien einen eigenen, kostenlosen Leitfaden entwickelt. Mehr dazu gibt es direkt hier online nachzulesen.
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