Landtag
Keine Änderung der Notkompetenz von Stadt Wien und Bürgermeister
Eine Reform der Notkompetenz von Wiener Bürgermeistern Michael Ludwig (SPÖ) und Stadtsenat fordert die ÖVP. Der Antrag wurde im Landtag mehrheitlich abgelehnt.
WIEN. Grundsätzlich bekennt sich die ÖVP zum Instrument der Notkompetenz. So sei diese während der Corona-Pandemie durchaus sinnvoll gewesen, sagt Landtagsabgeordneter Markus Wölbitsch-Milan (ÖVP). Harsche Kritik übt er aber in Sachen Wien Energie und Stadtwerke. Deshalb stellte man bei der Sitzung des Landtags am Mittwoch, 26. April, nun einen Reform-Antrag.
"Bürgermeister Michael Ludwig hat die Notkompetenz zu Unrecht gezogen", so Stadtrat Karl Mahrer (ÖVP) zur Causa Wien Energie. Wölbitsch-Milan warf der SPÖ vor, sich die Stadtverfassung "hinzubiegen, wie sie sie braucht". Denn man müsse die Notkompetenz als "Aushebelung der Demokratie" gut argumentieren. Zudem brauche es eine "umgehende Informationspflicht" des Bürgermeisters gegenüber allen Entscheidungsträgern.
Neos und Grüne an Bord
Grundlegend für die Notkompetenz sprachen sich auch die Pinken aus. "Notwendig ist aber die Präzisierung der Notkompetenz sowie Nachschärfung bei der Bestellung von Aufsichtsrechten", stellt Landtagsabgeordneter Jörg Konrad (Neos) fest.
Für absolut notwendig hält eine Neuregelung der Notkompetenz der Landtagsabgeordneter David Ellensohn (Grüne). Veränderungen fordert er aber nicht nur in dieser Hinsicht: "Ich wünsche mir daher auch, dass sich Neos hier einsetzen für mehr Reform der Untersuchungskommission".
Kritik von FPÖ und SPÖ
Warum die ÖVP in ihrem Antrag eine unverzügliche Informationspflicht fordert, versteht Stadtrat Dominik Nepp (FPÖ) nicht. "Das ist doch ein Persilschein für den Bürgermeister", so Nepp und ergänzt: "Mit diesem Antrag schießt sich die ÖVP selbst ab."
Hinterfragt wurde die Sinnhaftigkeit der im "Dringlichen Antrag" geforderten Änderungen der Bestimmungen zur Notkompetenz des Bürgermeisters von der Abgeordneten Andrea Mautz-Leopold (SPÖ). Die Regelungen und die Notkompetenz hätten sich in der Vergangenheit in Krisenzeiten bewährt – jüngst in der Corona-Pandemie oder angesichts des Ukraine-Kriegs. Dabei werde die Notkompetenz eng ausgelegt und sehr selten gezogen. Anders als von der Opposition in ihrer „Dringlichen Anfrage“ gefordert, sei es bereits jetzt so, dass das Ziehen der Notkompetenz immer begründet sein und eine Dringlichkeit vorliegen muss - die Notkompetenz diene schließlich dazu, Krisen hintanzuhalten, so Mautz-Leopold.
Nach weiteren Wortmeldungen von Caroline Hungerländer, Manfred Juraczka (beide ÖVP) und Kurt Stürzenbacher (SPÖ), folgte schließlich die Abstimmung. Mit einer Mehrheit der Stimmen wurde der dringliche Antrag zur "Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates" abgelehnt.
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