Quarantäne-Aus fix
Wien tobt über Nicht-Abstimmung mit Ampelkommission
Österreichweit wird die verpflichtende Quarantäne bei einer Coronainfektion ab 1. August ausgesetzt. Stattdessen gelten Verkehrsbeschränkungen. In Wien übt man heftige Kritik.
WIEN. Paukenschlag in der österreichischen Pandemiebekämpfung: Wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am späten Dienstag Nachmittag bekannt gab, fällt die bisherige Regelung der Corona-Quarantäne. Stattdessen gibt es Verkehrsbeschränkungen. Konkret bedeutet das, dass Personen trotz positiven CoV-Tests die eigenen vier Wände verlassen und mit FFP2-Maske (fast) überall hin dürfen.
Wien übt Kritik am Vorgehen
In Wien stößt das Aus der CoV-Quarantäne auf heftige Kritik. Sowohl Bürgermeister Michael Ludwig als auch Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) kritisierten den Verordnungsentwurf vorab heftig. Hacker nannte den Plan der Bundesregierung "unerhört und unglaublich".
Auch Bürgermeister Ludwig sparte nicht mit Kritik. Das Aus der Quarantäne nannte er einen "Schritt in die falsche Richtung". Die Stadt Wien sehe das gänzlich anders und orientiere sich lieber an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Keine Abstimmung mit Ländern
Zudem betonte Ludwig, dass es vorab keine Gespräche mit ihm gegeben habe. Aus dem Büro von Stadtrat Hacker vernimmt man ähnliches. Während Gesundheitsminister Rauch betonte, man sei in Abstimmung mit den Bundesländern gewesen, wird das aus Wien dementiert. Die Ampelkommission (bestehend aus Vertretern der neun Bundesländern, Vertretern des Bundes sowie Expertinnen und Experten) habe die Verordnung erst am Dienstagvormittag um 10.47 erhalten - mit der Bitte um Stellungnahme bis 18 Uhr.
Die Länderrunde fand dann gegen 15.30 Uhr statt. In dieser erklärte Minister Rauch, dass er die Verordnung bereits unterfertigt habe. Die besagte Pressekonferenz, bei der die neue Regelung dann den Medien präsentiert wurde, fand um 16.30 Uhr statt. Eine entsprechende Stellungnahme bis 18 Uhr sei aus der Sicht Wiens somit hinfällig.
Die Maßnahmen im Detail
Bei der Pressekonferenz am späten Dienstag Nachmittag präsentierten dann Gesundheitsminister Rauch, Arbeitsminister Martin Kocher und Vorsitzende der GECKO Katharina Reich tatsächlich das Ende der Quarantäne. Statt dieser gibt es ab 1. August noch Verkehrsbeschränkungen.
Jene, die sich gesund fühlen, dürfen also arbeiten und einkaufen gehen, ins Schwimmbad und sogar in ein Restaurant. Einzige Einschränkung ist, dass durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden muss. Für einen Lokalbesuch bedeutet das etwa, dass infizierte Personen weder Speisen noch Getränke konsumieren dürfen. Abgenommen werden darf die Maske nur in der eigenen Wohnung sowie im Freien mit einem Mindestabstand von zwei Metern.
Aber nicht nur der Lokalbesuch mit Maske und ohne Konsumation ist kurios. Ebenso befremdlich erscheint die Tatsache, das Corona-Positive zwar keinen Zutritt als Besucher und Besucherinnen in Spitäler und Pflegeheime haben, sehr wohl aber als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Personen, die sich krank fühlen und Symptome haben, können aber natürlich weiterhin daheim bleiben und werden "nicht gezwungen, arbeiten zu gehen", wie Gesundheitsminister Rauch betonte. In Kraft treten soll die neue Verordnung mit 1. August bis vorläufig Ende Oktober.
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