Luxus, Kettensägen, Flüge
Fördermittelbetrug in privaten Kindergärten in Wien

Der Stadtrechnungshof hat die Fördermittelverwendung von privaten Kindergartenvereinen genauer untersucht – und erstaunliche Missstände zu Tage gebracht. (Symbolbild) | Foto: APA-Images / dpa / Philipp von Ditfurth
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  • Der Stadtrechnungshof hat die Fördermittelverwendung von privaten Kindergartenvereinen genauer untersucht – und erstaunliche Missstände zu Tage gebracht. (Symbolbild)
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Der Stadtrechnungshof (StRH) hat die Fördermittelverwendung für private Kindergärten in Wien untersucht. Dabei wurden zahlreiche Mängel beim Einsatz der Gelder, den Vereinsstrukturen und den Bilanzaufzeichnungen festgestellt. An die MA 10 richtet man den dringenden Appell, genauer hinzuschauen und ausbezahlte Gelder zurückzufordern. MeinBezirk mit den Details.

WIEN. Es ist eine Büchse der Pandora, welche die Wiener ÖVP mit dem Auftrag an den Stadtrechnungshof (StRH) geöffnet hat. Man ersuchte die Prüforgane, bei den Förderungen für private Trägervereine von Kindergärten genauer hinzusehen. Man erinnert sich an die Fälle "Minibambini" und "Alt-Wien" in der Vergangenheit. Und das taten diese auch - und zwar sehr ausführlich.

In drei Teilen und insgesamt 570 Seiten liefert der StRH nun den Bericht. Und der hat es in sich. Ganz generell richtet man an die zuständige und auszahlende Stelle, die MA 10 - Kindergärten, den Appell, die Prüfung der Vereine in ihrem Umgang mit den Mitteln deutlich nachzuschärfen.

Bei Stichproben durch den StRH wurden Käufe wie teure Seifen, edle Schokoladen, Parfums, Kochbücher, hochpreisiges Deo, Kofferwaagen, ein 149-Euro-Wäschekorb und sogar eine Kettensäge als Beispiel genannt. Wenn eine genaue Prüfung der MA 10 dann auch tatsächlich geschehen ist, solle man die missbräuchlich verwendeten Gelder auch umgehend zurückfordern, so der StRH.

Sechs Prüfer für Tausende Gruppen

Bis 2022 wurden von der MA 10 vorwiegend sogenannte Plausibilitätsprüfungen der Jahresabrechnungen durchgeführt, hält der StRH fest. Die Daten in den Jahresabrechnungen sind jedoch zu allgemein gehalten und gehen nicht ins Detail. Daher ist eine Überprüfung auf widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nicht gewährleistet, kritisiert man.

Hier sehen die Prüfer auch einen generellen Mangel an Förderkontrolleuren: Von 2016 bis 2023 wurden nur sechs Vollzeitkräfte zur Prüfung eingesetzt, rechnet man vor. Und das für durchschnittlich 462 zu überprüfende Trägerorganisationen mit durchschnittlich 3.636 Gruppen. Kam es bisher zu Verdachtsfällen, so wurden zwar tatsächlich Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Istanbul-Flüge und Scheinfirma

Auch wurden bei Auffälligkeiten externe Wirtschaftsprüfer eingesetzt, auf diese jedoch scheinbar nicht gehört. Von 2017 bis 2023 fanden 80 Prüfungen statt. Alleine der Trägerverein "Abendstern" Kinderbetreuungsverein wurde in den Jahren 2017 bis 2022 gleich dreimal von den Wirtschaftsprüfern begutachtet. So wurde etwa 2018 der Jahresabschluss für das Jahr 2015 untersucht und ergab bereits damals „schwerwiegende Verstöße". Etwa wurden Flugspesen von Istanbul nach Wien ohne Belege verrechnet.

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Auch wurden 200.000 Euro für Leistungen einer Firma überwiesen, deren Chef einst der Obmann des Vereins war. Unbekannt ist, ob diese Zahlung gerechtfertigt war. Bei "Abendstern" fand man generell zahlreiche Missstände in der Buchhaltung. 71.000 Euro wanderten etwa an eine GmbH für Wand- und Deckenarbeiten, wobei diese Firma im August desselben Jahres als Scheinunternehmen am Radar der Sozialbetrugsbekämpfer war.

Top-Gehälter bei "Abendstern"

Auch 2018 bestand der Vorstand nur aus Familienmitgliedern, was dem StRH ebenso bedenkenswert erscheint. 2020 erhielt dieser Vorstand durchschnittlich mehr als 20 Prozent an Gehalt, als es kollektivvertraglich vorgesehen war.

Zusammenfassend war es „nicht nachvollziehbar, weshalb die Förderungen an diesen Verein in Anbetracht der Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht bereits spätestens im Jahr 2018 eingestellt wurden". Letztlich forderte die MA 10 nach Gesprächen mit dem Verein 460.000 Euro aus den Jahren 2015 bis 2019 zurück.

Es steht im Raum, dass für die Rückzahlung der fälschlich verwendeten Fördergelder erneut Mittel der Stadt verwendet werden. (Symbolbild) | Foto: MeinBezirk.at
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Hier stoßen zwei Dinge dem StRH sauer auf: Zum einen wurde der Verein weiter gefördert, es ist damit anzunehmen, dass die monatliche Rückzahlung durch die eigentlichen Fördergelder zustande kommt.

Und selbst wenn: "Der StRH Wien hinterfragte in diesem Zusammenhang, wie es für eine Kinderbetreuungseinrichtung möglich wäre, bei einer monatlich ausbezahlten Fördersumme in der Höhe von rund 150.000 bis 170.000 Euro, eine Rückzahlung in der Höhe von monatlich 25.000 bis 30.000 Euro ohne Einbußen bei der Qualität der Kinderbetreuung zu tätigen."

Überlebensfähigkeit fraglich

Ganz generell liest sich in den Prüfergebnissen, dass vermehrt auf die Dokumentationen des Zahlungsverkehrs geachtet werden müsse. Oftmals würde das Vier-Augen-Prinzip bei der Geldgeschäften nicht eingehalten, zusätzlich sollte bei In-sich-Geschäften genauer hingeschaut werden. Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern kritisiert man bei fast allen geprüften Vereinen. Oft stünden die Vereine trotz großer Fördersummen auf finanziell wackeligen Beinen.

So etwa der Meidlinger Verein "Spatzennest", der von 2017 bis 2023 rund 6,62 Millionen Euro von der MA 10 bekommen hat. Gleichzeitig war das Vereinskapital von 2021 bis 2023 durchgängig negativ. „Die finanzielle Entwicklung des Vereines wäre daher genau zu betrachten und eine Fortbestehensprognose zu erstellen."

Einige Vereine würden trotz hoher Fördermittel finanziell nicht gut dastehen, sieht der StRH. | Foto: APA-Images / dpa / Caroline Seidel
  • Einige Vereine würden trotz hoher Fördermittel finanziell nicht gut dastehen, sieht der StRH.
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Außerdem hätte man die sparsame und zielgerichtete Verwendung der Mittel besser kontrollieren sollen. Man berichtet von Mängeln in der Dokumentation rund um die Elternbeiträge, das Fahrtenbuch sowie Elternverträge. Auch wurden Abänderungen von Arbeitszeiten der Mitarbeitenden nicht schriftlich festgehalten – in einem Fall sei gar gegen die gesetzliche Kündigungsfrist verstoßen worden.

Strafzettel für "Family-Van"

Aber auch beim Verein "Tahama" wünscht sich der StRH eine sparsamere Verwendung von Fördermitteln. Für drei Standorte und insgesamt sechs Gruppen erhielt man eine Vollförderung in der Höhe von 9,97 Millionen Euro zwischen 2016 und 2023. Wieder steht die Handhabung mit In-sich-Geschäften und Buchungen, die dem Privatbereich zuzuordnen seien, in der Kritik.

Der Obmann hätte eigentlich den Wagen nur für Dienstzwecke verwendet dürfen. Verkehrsstrafen passen jedoch nicht zu den Eintragungen im Fahrtenbuch. (Archiv) | Foto: Rabensteiner
  • Der Obmann hätte eigentlich den Wagen nur für Dienstzwecke verwendet dürfen. Verkehrsstrafen passen jedoch nicht zu den Eintragungen im Fahrtenbuch. (Archiv)
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So sei im April 2022 ein sogenannter „Family-Van“ um 42.800 Euro angeschafft worden. Der Verein versichert, dass der Obmann nur Dienstfahrten damit unternimmt. Doch das Fahrtenbuch sei lückenhaft und Stichproben des StRH ergaben insgesamt fünf Verkehrsstrafen zu Zeitpunkten, zu denen in den Fahrtenbüchern keine betrieblichen Fahrten eingetragen waren. Gleichzeitig hatte der Verein in der Buchhaltung diese Strafen vom Obmann einkassiert.

Verbesserungsvorschläge findet der StRH auch im Verein "Pädagogische Experten in Wien" (PEW) aus Ottakring. Hier wurden von 2012 bis 2023 insgesamt 13,48 Millionen Euro an Fördergelder übermittelt. Auch hier wieder bereits bekrittelte Themen. So sollte dort etwa der Fuhrpark sowie dafür angemietete Stellplätze reduziert werden. Für den Einsatz privater Fahrzeuge brauche es zudem Fahrtenbücher. Wesentlich schwerwiegender: Einer Mitarbeiterin von PEW sei nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn bezahlt worden.

Auf Google verschönert

Ebenso der Verein "Lilie" wurde genauer geprüft. Von 2014 bis 2023 wurden für zwei Kindergärten mit zwölf Gruppen Förderungen in der Höhe von 11,92 Millionen Euro ausgeschüttet. Erneut findet man Verwandtschaftsverhältnisse im Vorstand, auch wenn diese laut Vereinsgesetz ordnungsgemäß sind.

Dass Obfrau und Kassier wohl überhöhte Gehälter kassierten, hat für die Prüfer jedoch schon einen fahlen Beigeschmack. Schwer wiegen auch andere Gegebenheiten: So wurden „zweckwidrige Zahlungen“ etwa für Bewirtungskosten oder Geldstrafen für unerlaubtes Parken festgestellt. Besonders pikant: Der Verein "Lilie" soll auch Google-Bewertungen gekauft haben.

Sogar Google-Bewertungen wurden scheinbar erworben. | Foto: Solen Feyissa/Unsplash
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Beim Verein "El Adwy" kennt sich der Vorstand ebenso aus der Familie. In-sich-Geschäfte solle es jedoch nicht gegeben haben. Für den Kindergarten im 21. Bezirk mit zwei Gruppen wurden von 2014 bis 2023 Fördermittel in der Höhe von rund 2,39 Millionen Euro aufgewendet. Ganz generell wurden „im Bereich der Gehaltsauszahlungen Abweichungen zwischen den Angaben auf den Jahreslohnkonten und den ausbezahlten Beträgen festgestellt“, kritisiert der StRH.

Zu hohe Miete und Privatfahrzeug

„Sorgenlos“ ist der Name eines Währinger Vereins, der Kinderkrippe und Kindergarten betreibt. Doch auch dieser bereitet den Prüfern Sorgen. 2016 bis 2023 erhielt man für die zwei Kindergartenstandorte mit fünf Gruppen 4,01 Millionen Euro. Auch hier brauche es nachweisliche Genehmigungen für In-sich-Geschäfte. Zudem sei dort nicht ausreichend auf die nötige Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet worden, da man für einen Standort einen vergleichsweise hohen Mietpreis zahlt.

Gleichzeitig gab es Ausgaben für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs des Vorsitzenden, für welche aufgrund fehlerhafter Dokumentation die Nachvollziehbarkeit fehlt. Man wünscht sich außerdem eine förmliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche „die tatsächliche Finanzlage des Vereins widerspiegelt.“ 

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