Leistbares Wohnen - REKORD Immobilienmaklerprovision
Maklerprovisonen die Königskosten in Österreich
Binnen 14Tagen ist alles anders. Eine Umsetzung von Ideen und Lösungen
aus Expertensicht scheint nahezu nicht mehr gegeben. Was bleibt, ist die Sorge
vor "Wahlzuckerln", die auf Kosten der Bürger verteilt werden könnten.
Wir haben in den letzten Jahren erlebt, welche Entscheidungen in dieser Zeit der
freien Kräfte im Parlament möglich werden und wie wenig dann sachliche Arguente und zukunftsweisende Lösungen gelten.
Seit 1. September 2010 sind die Maklerprovisionen für Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gesenkt, die ohnehin im europäischen Vergleich im Spitzenfeld liegen.
Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro.
Für Wohnungskäufer gibt es allerdings keine Entlastung bei der Maklerprovision. Sie bleibt bei je drei Prozent des Kaufpreises vom Käufer und Verkäufer. Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden.
Was für Mieter gilt
1. Nur noch 2 statt 3 Bruttomonats-Mieten darf die Provision bei jenen betragen, die unbefristete oder auf über drei Jahre befristete Mietverträge haben.
2. Nur noch 1 statt 2 Bruttomonatsmieten bei jenen, die auf drei oder weniger Jahre befristete Mietverträge haben.
Keine Existenzgefährdung der Makler
Von Teilen der Branche wird behauptet, die Verordnung bedeute eine wirtschaftliche Existenzgefährdung.
Geschichten aus 1001 Nacht (WKO) - es gilt die Unschuldsvermutung
Branchensprecher Edlauer: „Abschaffung der Maklerprovision keine geeignete Maßnahme, um leistbares Wohnen zu fördern“
„Die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieter bei der Vermittlung von Immobilen ist wenig geeignet, leistbares Wohnen nachhaltig zu fördern. Das zeigt sich etwa in Deutschland, wo diese Maßnahme vor Jahren umgesetzt wurde. Um Berliner Verhältnisse am Wohnungsmarkt in Österreich zu vermeiden, brauchen wir vor allem in den Ballungsräumen deutlich mehr leistbare Neubauwohnungen. Wir müssen vor allem der steigenden Nachfrage ein geeignetes Wohnungsangebot gegenüberstellen“, hält Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilen- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), im Zusammenhang mit aktuellen Vorschlägen in diese Richtung fest.
Alle Grünflächen in Wien versiegeln bringt Klimaerwärmung, enorme Hitze in den einzelnen Bezirken in Wien und Klimawandel.
Bestellerprinzip - Positiver Effekt für einzelne Mieter führt zu insgesamt höheren Mieten
Die Immobilienbranche stellt die Wirksamkeit einer Abschaffung der Maklerprovision und einer damit einhergehenden Einführung des so genannten Bestellerprinzips in Abrede. Diese Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, die die Leistung eines Maklers bestellen. Branchensprecher Georg Edlauer dazu: „Wie die Erfahrungen aus Deutschland zeigen - wo das Bestellerprinzip 2015 eingeführt wurde – ist das keine geeignete Maßnahme, um Wohnkosten zu dämpfen.“ Vielmehr steigen die Mieten durch Einrechnung der Vermittlungspreise stärker. Ein positiver Effekt für einzelne Mieter führt damit zu einer Gesamtsteigerung der Mietpreise. Gleichzeitig schrumpft der Wohnungsmarkt, wie sich in Deutschland auch herausgestellt habe, so Fachverbandsobmann Georg Edlauer: „Das kann niemand wollen.“ Vielmehr stehen die Expertinnen und Experten der Immobilienwirtschaft mit ihrer Expertise etwa in Sachen Dämpfung der Wohnkosten und mehr leistbare Neubauwohnungen gerne zur Verfügung.
Offensichtlich wird hier der Abriss von wunderschönen Gründerzeithäuser mit herrlichen einzigartigen Fassaden samt deren großen begrünten Innenhöfen, Zeitzeugen und Baujuwele in Wien unterstützt und gefördert.
Mit einer konsumentenfreundlichen Maklerprovision werden keine Wohnungen gestohlen, verschwinden oder geschrumpft.
Edlauer ruft die Arbeitsleistungen von Makler für Mieter in Erinnerung: „Das geht von der Erhebung der relevanten Unterlagen über die Aufbereitung der Immobilien zur Vermarktung, die Durchführung von Besichtigungen bis zum Führen der Verhandlungen.“
Weiters hebt Immobilienwirtschaft-Branchensprecher Georg Edlauer folgende bereits existierende, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Mietern hervor: „Es gibt neben strengen gesetzlichen Regelungen bei den Wohnungsmieten eine Informationsverpflichtung von Immobilienmaklern in Österreich. Es gibt die Möglichkeit der Provisionsminderung für Mieter sowie die Sachverständigenhaftung von Immobilienmaklern.“
Wenn das so wäre dann würde es keine Mietervereinigung für alle erdenklichen finanzielle- und Sachschäden beim Immobilieneigentümer geben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Ohne diese Leistungen der Makler ginge nicht nur die Markttransparenz verloren, es würde auch ein Teil des Wohnungsmarktes verschwinden bzw. wenig effizient bewirtschaftet werden“, streicht Fachverbandsobmann Georg Edlauer abschließend hervor. (PWK422/JHR)
Daten und Fakten:
Was in jedem Fall für Österreich und damit für die Bevölkerung und die Wirtschaft
zu bedauern ist, dass wir in den dringenden Reformerfordernissen dieses
wunderschönen Landes mehr oder weniger eine leistbare und konsumentenfreundlichen Immobilienmaklerprovision in Österreich bis dato nicht haben.
Ein Immobilienmakler verkauft ein Zinshaus um 2 Mio Euro. Maklerprovision sind je 3 % plus UST von Verkäufer und Käufer = 144.000 EURO. Der durchschnittliche Zeitaufwand bei Vormerkkunden beträgt 4 Stunden = 36.000 Euro Stundenlohn. Das ist ein höheres Gehalt wie das beste Managergehalt von Österreich!!!
Ein Immobilienmakler vermietet eine Wohnung mit der Monatsmiete von 700 Euro. Maklerprovision sind je zwei Monatsmieten von Vermieter und Mieter plus UST = 5.040 Euro für ein Inserat und Zeitaufwand von zwei Stunden – falls kein Vormerkkunde vorhanden ist.
Jetzt ist es Zeit das königliche Gehalt SOFORT zu beenden. Die Personen von der Wirtschaftskammer haben den Hausverwalter plötzlich die Honorarrichtlinien und Standesrichtlinien entzogen. Für die Konsumenten für leistbares Wohnen sollen endlich die zuständigen Personen von Politik und der Wirtschaftskammer – sofort die festgeschriebene königliche Entlohnung der Immobilienmakler für leistbares Wohnen und auch freie Wahl mit kostengünstigen Preisvergleichen der Makler streichen! Der Makler muß die Preise vorher mit dem Kunden auf angemessene Basis schriftlich = Kostenvoranschlag für Zeit und Kostenaufwand bekannt geben. Bild diepresse.
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