Gerichtsprozess
Amstettener soll auf Motorrad auf Polizisten zugerast sein
- Der Angeklagte soll auf einen Polizisten hin beschleunigt haben.
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Jemand anderes sei mit seiner Ducati unterwegs gewesen, meinte ein 58-Jähriger vor Gericht. Neben Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft werden ihm noch eine Reihe anderer Delikte vorgeworfen. Er soll seinen Nachbarn mit dem Tod bedroht, und dessen wertvolle Pendeluhr beschädigt haben.
AMSTETTEN. Zwar war es sein Motorrad, das Mitte Mai auf einen Polizisten zuraste, doch er selbst hätte es nicht gelenkt. Irgendjemand anderes sei damit unterwegs gewesen. So verantwortete sich ein 58-Jähriger am Landesgericht St. Pölten.
Außerdem wird ihm vorgeworfen, im Juni seinen Nachbarn bedroht, dessen Türe beschädigt zu haben und in seine Wohnung eingedrungen zu sein. Zu diesen Anklagepunkten bekannte er sich weitgehend schuldig.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Bike angeblich nur Wertanlage
Der Amstettener sagte aus, er würde eine Ducati besitzen. Allerdings nur als Wertanlage - fahren wollen hätte er damit gar nicht. Das Motorrad sei nicht angemeldet, und er hätte auch gar keinen Führerschein.
Nachbarn des 58-Jährigen sagten allerdings aus, sie hätten ihn immer wieder damit fahren sehen. Als er von der Polizei festgenommen wurde, hatte er auch den Schlüssel eingesteckt. Das würde er einfach aus Gewohnheit tun, meinte der Angeklagte.
Unbekannter Raser
Abgestellt hätte er das Motorrad immer beim Müllplatz seines Wohnhauses. Somit sei es auch für andere Parteien zugänglich gewesen. Mit einem vierstelligen PIN-Code hätte jeder damit wegfahren können, der Schlüssel sei dafür gar nicht nötig.
Deswegen müsse es jemand anderes gewesen sein, der mit dem Bike auf einen Polizisten zuraste und dabei auch noch stark beschleunigte. Der Polizist konnte sich durch Ausweichen retten.
Wer mit der Ducati unterwegs war, konnte der Angeklagte nicht sagen. Ebenso wenig, wo er sich an dem Tag aufhielt. Es sei ihm ein paar Tage später aufgefallen, dass das Bike nicht mehr da war. Angezeigt, dass andere Personen sein Motorrad benutzten, hätte er nie. Dafür hätte er keinen Grund gesehen.
Nachbarn bedroht
Angeklagt war der 58-Jährige außerdem, weil er in seinem Wohnhaus randaliert hatte. Seinen Nachbarn hatte er um einen freunschaftlichen Chaffeurdienst gebeten, den dieser auch zusagte. Doch der Amstettener war anscheinend ungeduldig: Er pochte gegen die Wohnungstür und forderte den Nachbarn auf, sich zu beeilen.
- Der Amstettener soll seinen Nachbarn mit dem Tod bedroht haben.
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"Mit dem Ton sicher nicht", dachte sich der Nachbar, wie er in der Verhandlung berichtete. Er öffnete dem 58-Jährigen nicht die Türe, was diesen zur Weißglut trieb.
Der Amstettener soll sich daraufhin wiederholt mit aller Kraft gegen die Tür geworfen haben. Auch hätte er gedroht, seine Stichsäge zu holen und die Türe aufzuschneiden. "Ich räum dich weg", soll er außerdem gedroht haben - laut dem Nachbarn soll er ihm auch direkt mit dem Tod gedroht haben.
Als ein weiterer Nachbar seine Türe öffnete, um nach dem morgendlichen Krawall zu sehen, soll der Angeklagte auch ihn bedroht haben. Er sei außerdem gewaltsam in dessen Wohnung eingedrungen.
Unscharfe Erinnerungen
Dass er lautstark gegen die Tür hämmerte, gab der Angeklagte zu. Er hätte seine Nachbarn auch beschimpft, doch nie gedroht, jemanden umzubringen. An alle Details konnte er sich aber nicht mehr erinnern. "Betrunken war ich auch ziemlich", so der Amstettener, der angab, in der Nacht zuvor eineinhalb oder zwei Flaschen Schnaps getrunken zu haben. Die Polizei führte nach dem Vorfall einen Alkotest durch und konnte einen Blutalkoholgehalt von 1,62 Promille messen.
- 1.62 Promille hatte der Angeklagte.
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Verhandlung vertagt
Nicht nur die Türe des Nachbarn beschädigte der Angeklagte, sondern auch eine wertvolle, alte Pendeluhr. Diese gehörte seinem Nachbarn und könne wohl nicht mehr repariert werden. Der Nachbar schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an und forderte Schadenersatz in der Höhe von 1.500 Euro.
Am ersten Verhandlungstag konnten noch nicht alle Zeugen vernommen werden. Deswegen wurde die Verhandlung vertagt.
Konkret angeklagt ist der Amstettener wegen einer langen Liste von Delikten: Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Hausfriedensbruchs, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Er ist 19-mal vorbestraft, davon 17-mal einschlägig, und war schon mehrfach in Haft. Zurzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.
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