Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag
Parkplätze gibt's nur noch für Bedienstete
Bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag in der Brucker Theoder Körner-Straße gibt es keine Parkplätze für den Parteienverkehr; in Kürze soll eine neue Schrankanlage errichtet werden.
BRUCK AN DER MUR. Rund 60 Parkplätze gibt es auf dem Gelände der Bezirkshauptmannschaft in Bruck, gedacht für die rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) und der Baubezirksleitung (BBL). Bis vor wenigen Wochen war ein Teil davon – nämlich sechs Parkplätze direkt an der Theodor Körner-Straße gelegen – für den täglichen Parteienverkehr benutzbar. Doch das hat seit Anfang Dezember ein Ende. Bezirkshauptmann Bernhard Preiner erklärt warum: "Leider wurde unser Parkplatz mit Einführung des neuen Parkgebührenkonzeptes der Stadt Bruck immer öfter von Autofahrerinnen und Autofahrern genutzt, die weder Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft noch der Baubezirksleitung waren, und auch nicht den Parteienverkehr in diesen beiden betraf. Das heißt, da wollten sich einige einfach die Parkgebühren ersparen und gratis bei uns parken", so der Bezirkshauptmann.
Immer öfter wurden dafür auch nicht nur die sechs für den Parteienverkehr eingerichteten Parkplätze genutzt, sondern auch die dahinter liegenden. "Wir hatten diese früher zwar mit einem Schranken gesichert, doch dieser war immer öfter zu reparieren, so dass sich das irgendwann nicht mehr gerechnet hat. Leider haben die Falschparker unsere Parkplätze teilweise sogar über Nacht benutzt", so Preiner kopfschüttelnd.
Eine Frage der Haftung
Womit wir gleich beim nächsten Problem wären, nämlich der Haftungsfrage: "Im Winter konnte in der Früh vor Dienstbeginn der Parkplatz immer wieder nicht gänzlich von Schnee befreit werden, weil viele Parkplätze besetzt waren – und zwar von jenen, die gar nicht berechtigt waren, dort zu parken", so Preiner verärgert. Zu eruieren, wer das ist, der da unerlaubterweise parkt, wurde aber immer schwieriger, daher war die BH gezwungen zu handeln. Seit Anfang Dezember stehen daher bei den Zufahrt Hinweistafeln. Einerseits weisen diese auf den Privatgrund hin, anderseits wird auf die mögliche Besitzstörungsklage bei Nichtbeachten aufmerksam gemacht.
Mitarbeiter zahlen
"Wir mussten auch aus dem Grund handeln, da die Parkplätze für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile kostenpflichtig sind – es geht hier um den steuerungspflichtigen Anteil über den Sachbezug", erklärt Preiner. "Das kann dann nicht sein, dass jene, die auf einen Parkplatz angewiesen sind, weil sie herpendeln müssen, keinen Parkplatz vorfinden."
Daher hat das Land Steiermark als Grundstückseigentümer den Parkplatz mit Hilfe von Hinweistafeln als Privatgrund ausgewiesen, die sechs Besucherparkplätze aufgelassen und dezidiert als Parkplätze nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BH und BBL ausgewiesen.
"Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen", so der Bezirkshauptmann, obwohl: "Wir haben bis jetzt nicht gleich abgestraft, sondern Hinweis-Zettel an den Windschutzscheiben der Falschparker angebracht", so Preiner. "Und wir gehen auch nicht gleich bei Vergehen zu einem einzigen Zeitpunkt vor, sondern handeln erst, wenn wir merken, da parkt jemand wirklich über einen längeren Zeitraum", erklärt Ursula Haghofer, Leiterin des Inneren Dienstes bei der BH.
Lösung für die Zukunft
Um Falschparker in Zukunft von den Parkplätzen für Mitarbeiter der BL und BBL fernzuhalten ist geplant, eine Schrankenanlage zu errichten, sodass nur noch Berechtigte Zugang finden. Dazu Bernd Pitner, Leiter der Baubezirksleitung Obersteiermark-Ost: "Wir haben von der LIG (Anm. der Red.: Landesimmobiliengesellschaft) als Eigentümerin des Grundstückes bereits grünes Licht bekommen, dass die Finanzierung dafür gesichert ist und haben daher schon mit den Planungsarbeiten begonnen. Wenn alles passt, könnte die Anlage im heurigen Sommer fertig sein."
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