Eigentumswohnung
Wohnrechtsexperte gibt Tipps für den Immobilienkauf
Im EU-Vergleich wohnen in Österreich viele Menschen zur Miete. Die Eigentumsquote beträgt hierzulande etwas über 50 Prozent – nur in Deutschland ist sie noch geringer. Wer eine Eigentumswohnung kaufen will, muss jedenfalls viele Dinge beachten. Im Gespräch mit meinbezirk.at verrät AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka worauf zu achten ist.
ÖSTERREICH. Walter Rosifka weiß aus seiner Tätigkeit als Wohnrechtsexperte für die Arbeiterkammer (AK), dass die Verwaltung einer Liegenschaft und die Abstimmung der Interessen der Wohnungseigentümer eines Hauses nicht immer klaglos vonstattengehen. "Überdies ist der Kauf einer Eigentumswohnung von Rechtsunsicherheiten geprägt", sagt Rosifka im Gespräch mit den Regionalmedien Austria.
Eigentum bedeutet Pflichten
Vielen sei nicht bewusst, dass es sich bei Wohneigentum um ein Miteigentum handelt und man beim Erwerb Mitglied einer Hauseigentümergemeinschaft wird, die gemeinsam über die allgemeinen Teile des Hauses wie Stiegenhaus und Dach abstimmt, sagt Rosifka. Auch für Reihenhäuser gelten oft dieselben gesetzlichen Regeln wie für Eigentumswohnungen. Die meisten Verwaltungsangelegenheiten würden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Als Miteigentümer hat man auch Pflichten, das bedeutet etwa alle Aufwendungen für die Wohnhausanlage anteilig zu bezahlen.
Zeit lassen beim Kauf
Eine Wohnung kauft man nicht alle Tage und so bestehen viele Fragen bezüglich des Ablaufs. Ist man nach mehreren Besichtigungen der Wohnung, für die man sich interessiert, sicher, sie zu kaufen, dann verlangt der Verkäufer in der Regel ein Anbot des Interessenten. "Ein Anbot ist für den Käufer in der Regel zwei Wochen verbindlich, nicht aber für den Verkäufer. Dieser kann während dieser Zeit auch Anbote anderer Interessenten einholen und sich für das aus seiner Sicht beste entscheiden", erklärt Rosifka. Er rät dazu, alles was von dem Verkäufer zugesichert wurde, im Anbot schriftlich festzuhalten. "Bei Annahme des Anbots sind diese Zusagen dann beweisbarer Vertragsinhalt geworden", so der Jurist.
Ratsam sei es, das Anbot unter der Bedingung zu stellen, den eigenen Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung zu betrauen, um so eine bessere Position zu haben. "In der Praxis lassen aber oft die Verkäufer den Vertrag erstellen", betont Rosifka. Ist der Kaufvertrag aufgesetzt, sollte man sich einige Tage Zeit lassen und sich von einem Experten, am besten einem Notar oder Anwalt der eigenen Wahl, beraten lassen, bevor man ihn unterschreibt.
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