Coronavirus
Apotheken dürfen Antigentests durchführen

- Mehr Information über Infektionsstatus für symptomfreie Personen erhofft man sich von den schnellen Antigentests. Österreichs Apotheker dürfen diesen jetzt unter gewissen Auflagen auch durchführen.
- Foto: meinbezirk.at
- hochgeladen von Anna-Maria Riemer
Man hat keine Corona-Symptome, will aber vor dem Besuch der Eltern auf Nummer sicher gehen – Apotheken verzeichnen zurzeit eine hohe Nachfrage nach den schnellen und günstigeren Antigentests. Ab sofort dürfen spezialisierte Apotheken diesen auch anbieten.
ÖSTERREICH. Apothekerinnen und Apotheker dürfen hierzulande ab sofort Antigen-Schnelltests für symptomfreie Menschen durchführen. Das hat das Gesundheitsministerium kürzlich bestätigt. Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung von Nasen-Rachenabstrichen, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde, heißt es von der Österreichischen Apothekerkammer am Dienstag in einer Aussendung. „Spezialisierte Apotheken bieten Antigen-Schnelltests an und ermöglichen so auch gesunden, symptomfreien Menschen einen einfachen und raschen Zugang zu Information über den Infektionsstatus“, erklärte Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Nur spezialisierte Apotheken dürfen den Test durchführen und müssen sich beim Gesundheitsministerium und der Apothekerkammer registrieren. Der Abstrich darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Sichergestellt muss auch sein, dass es keine Ansteckungsgefahr für Kunden und Mitarbeiter gibt.
Schnelle Gewissheit
Viele Menschen würden über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen wollen. Vor allem in ländlichen Gebieten, wo das nächste Labor weit ist, ist das bislang schwierig gewesen. "Antigen-Schnelltests, die bereits sehr genaue Ergebnisse erzielen, können hier wertvolle Informationen liefern", heißt es von der Apothekerkammer weiter. In jüngster Zeit habe es viele Anfragen dazu in Apotheken gegeben.
Positiver Schnelltest wird gemeldet
Die Apothekerinnen und Apotheker erklären vorort die Aussage des Antigen-Schnelltests, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Ein positiver Schnelltest muss von der Apotheke bei der Bezirksgesundheitsbehörde bzw. beim Magistrat gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.


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