Nicht alle zugestellt
Energiegutschein kann ab 1. Juli bestellt werden
Der Energiegutschein in Höhe von 150 Euro soll die österreichischen Haushalte entlasten. Im Mai erfolgte die Zustellung per Post und ist mit Ende Juni abgeschlossen. Wer keinen erhalten hat, kann ab 1. Juli einen beantragen.
ÖSTERREICH. Rund vier Millionen Haushalte sollten den Energiekosten-Gutschein an ihrem Hauptwohnsitz bis Ende Juni erhalten haben. Einlösen können ihn alle Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen von maximal 55.000 Euro brutto pro Jahr oder 110.000 Euro brutto, wenn mehrere Leute im selben Haushalt wohnen. Einlösen kann man ihn per Post oder online mittels Link oder QR-Code.
Diverse Ausschlussgründe
Der Energie-Gutschein wird an alle zugestellt, die unter ihrem Namen einen Vertrag mit einem Stromanbieter haben. Beispielsweise Studierende oder junge Erwachsene, deren Stromvertrag von den Eltern abgeschlossen wurde, erhalten keinen, da die Eltern für ihren Hauptwohnsitz einen erhalten haben und pro Haushalt nur einer eingelöst werden kann.
Auch Mieter, die zwar den Strom selbst bezahlen, aber keinen Stromvertrag in ihrem Namen abgeschlossen haben, bekommen keinen Energie-Gutschein zugeschickt. Vermieter versorgen ein Mehrparteien-Wohnhaus meist mit nur einem Stromzähler. Oftmals erhält selbst der Vermieter keinen Gutschein, wenn es nicht sein Hauptwohnsitz ist.
Auch Häuser in denen mehrere Generationen zusammen wohnen, gibt es oft nur einen Energie-Gutschein, wenn es auch nur einen Stromzähler gibt.
Auszahlung Ende des Jahres
Wer also keinen erhalten hat, aber denkt Anspruch zu haben, kann ab 1. Juli im Internet oder unter der Telefonnummer 050-233-798 einen bestellen. Nach Erhalt und Angabe der erforderlichen Daten kann das Formular per Post oder online eingeschickt werden. Die 150 Euro werden dann bei der Jahresendabrechnung automatisch abgezogen.
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