Heer bestätigt
Grazer Täter hatte trotz Untauglichkeit Waffenschein

- Der Amokläufer von Graz war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden.
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Der Amokläufer von Graz, der am Dienstag in einer Grazer Schule zehn Menschen und sich selbst tötete, war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden. Trotzdem besaß er die Schusswaffen legal.
ÖSTERREICH. Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf. Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer. Das bestätigt auch Oberst Michael Bauer vom Bundesministerium für Landesverteidigung gegenüber MeinBezirk.at. Auf die Frage, ob personenbezogene Stellungsdaten beim Waffenschein herangezogen werden sollten, wies Bauer darauf hin, dass dies eine politische Entscheidung sei und nicht in seiner Macht liege.

- Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf.
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Waffe, aber kein Wehrdienst
Dennoch besaß der mutmaßliche Täter eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B, die er laut dem Direktor für öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, regelkonform mit Waffenbesitzkarte und psychologischem Gutachten erworben hatte. Nun stellt sich die Frage, warum der Attentäter trotz Untauglichkeit den Waffenschein absolvieren konnte. "Diesbezügliche Personendaten dürfen aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden, das ist nur gesetzlich bei Anfrage einer Behörde in konkreten Fällen möglich", so Bauer.
Konkret heißt das, auch wenn man beim Bundesheer als untauglich gilt, kann man nach Absolvieren eines psychologischen Gutachtens einen Waffenschein erlangen, da die zuständige Begutachtungsstelle keine Einsicht in die Personendaten des Bundesheeres hat. Somit konnte der Täter im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolvieren und damit legal eine Waffe beschaffen.

- Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer.
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"Datenschutz verhindert Austausch"
Der Landeshauptmann der Steiermark - und frühere Verteidigungsminister - Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: "Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern."
Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.

- Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen.
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