Heer bestätigt
Grazer Täter hatte trotz Untauglichkeit Waffenschein

Der Amokläufer von Graz war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden.  | Foto: Albin Schuster / Pressefoto Scharinger / picturedesk.com
4Bilder
  • Der Amokläufer von Graz war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden.
  • Foto: Albin Schuster / Pressefoto Scharinger / picturedesk.com
  • hochgeladen von Anna Rauchecker

Der Amokläufer von Graz, der am Dienstag in einer Grazer Schule zehn Menschen und sich selbst tötete, war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden. Trotzdem besaß er die Schusswaffen legal.

ÖSTERREICH. Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf. Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer. Das bestätigt auch Oberst Michael Bauer vom Bundesministerium für Landesverteidigung gegenüber MeinBezirk.at. Auf die Frage, ob personenbezogene Stellungsdaten beim Waffenschein herangezogen werden sollten, wies Bauer darauf hin, dass dies eine politische Entscheidung sei und nicht in seiner Macht liege. 

 Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf. | Foto:  ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com
  • Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf.
  • Foto: ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com
  • hochgeladen von Verena Kriechbaum

Waffe, aber kein Wehrdienst

Dennoch besaß der mutmaßliche Täter eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe der Kategorie B, die er laut dem Direktor für öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, regelkonform mit Waffenbesitzkarte und psychologischem Gutachten erworben hatte. Nun stellt sich die Frage, warum der Attentäter trotz Untauglichkeit den Waffenschein absolvieren konnte. "Diesbezügliche Personendaten dürfen aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden, das ist nur gesetzlich bei Anfrage einer Behörde in konkreten Fällen möglich", so Bauer.

Sollen Daten von der Stellungskommission an die psychologische Begutachtungsstelle beim Waffenschein weitergeben werden?

Konkret heißt das, auch wenn man beim Bundesheer als untauglich gilt, kann man nach Absolvieren eines psychologischen Gutachtens einen Waffenschein erlangen, da die zuständige Begutachtungsstelle keine Einsicht in die Personendaten des Bundesheeres hat. Somit konnte der Täter im März bei einer zivilen Behörde einen psychologischen Test absolvieren und damit legal eine Waffe beschaffen.

Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer.  | Foto: Bundesheer/Unterbuchberger
  • Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer.
  • Foto: Bundesheer/Unterbuchberger
  • hochgeladen von Klaus Niedermair

"Datenschutz verhindert Austausch"

Der Landeshauptmann der Steiermark - und frühere Verteidigungsminister - Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich laut Servus TV empört: "Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern."

Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.

Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen.  | Foto: Regionauten-Foto
  • Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen.
  • Foto: Regionauten-Foto
  • hochgeladen von Adi Aschauer

Das könnte dich auch interessieren:

Ruf nach schärferem Waffengesetz

Neue Details zum Täter und Tathergang bekannt
Online-Hetze gegen Unschuldigen nach Amoklauf
Der Amokläufer von Graz war bei der Stellung des Bundesheeres als untauglich aufgrund psychischer Instabilität eingestuft worden.  | Foto: Albin Schuster / Pressefoto Scharinger / picturedesk.com
Laut Medienberichten war der Täter untauglich und absolvierte weder Zivildienst noch Bundesheer.  | Foto: Bundesheer/Unterbuchberger
Um beim Bundesheer als untauglich zu gelten, gibt es zwei Möglichkeiten: Aus psychischen und/oder physischen Gründen.  | Foto: Regionauten-Foto
 Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter mit legal besessenen Waffen mehrere Menschen tötete, flammt in Österreich erneut eine Debatte über das Waffengesetz auf. | Foto:  ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.