Novelle zur StVo
Radfahrer und Fußgänger sollen besser gestellt werden

Das Verkehrsministerium will mit einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Stellenwert des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens erhöhen.  | Foto: Edler
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Das Verkehrsministerium will mit einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Stellenwert des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens erhöhen. Kritik kommt trotz breiter Zustimmung vom Autofahrerclub ÖAMTC.

ÖSTERREICH. Eine StVO-Novelle soll Verbesserungen und mehr Sicherheit für aktive Mobilität bringen. In Österreich nutzen laut Zahlen der Statistik Austria bereits rund 4,8 Millionen Menschen das Fahrrad zumindest gelegentlich als Verkehrsmittel, davon 2,3 Millionen regelmäßig. Zentrale Bestandteile der Novelle für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf dem Rad:

  • Klar definierter Mindestabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden
  • Grünpfeil für das Rechtsabbiegen für Radfahrende
  • Verstärkte Öffnung von Einbahnen für das Radfahren

Positiv sind zudem die Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, betont der Verkehrsclub Österreich (VCÖ):

  • Fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen
  • Mehr Sicherheit bei Haltestellen
  • Erleichterungen für die Einführung von Schulstraßen 

Die geplante Novellierung basiere auf langjährig diskutierten Vorschlägen und auf der breiten Einbeziehung von Expertinnen und Experten. Dabei würden alle Verkehrsteilnehmenden und die Verkehrssicherheit berücksichtigt und den Verkehrsbehörden bessere Instrumente zur Verfügung gestellt.

Mehr an Lebensqualität und Verkehrssicherheit

"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit ihren Regeln für die sichere Nutzung der Straße durch alle Verkehrsteilnehmenden stamme in vielen Bereichen aus den 1960er-Jahren, heißt es aus dem Büro von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Das bringe ein Mehr an Lebensqualität, Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und mehr Klimaschutz, wurde betont. Eine entsprechende Regierungsvorlage soll noch vor dem Sommer eingebracht werden.

Kritik an Abbiegen bei Rot 

Trotzdem kritisiert der ÖAMTC, dass die Regierung bei der StVO-Novelle offenbar "keinen Blick auf das Unfallgeschehen" geworfen hat: "Laut Statistik ereignet sich die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrenden an Kreuzungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso gerade dort mit komplizierten Regeln noch mehr Unsicherheit geschaffen wird", so ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. Er bezieht sich auf die Pläne der Verkehrsministerin, Radfahrenden künftig unter gewissen Voraussetzungen, die praxisfern formuliert sind, das Abbiegen bei Rot zu erlauben. "Unser Standpunkt dazu ist klar: Unfälle und Konflikte entstehen durch unpraktikable Regeln. Die Vorschriften müssen einfach und verständlich sein, damit ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr funktioniert", stellt der ÖAMTC-Jurist klar. 

Die einzelnen Veränderungen der StVO im Detail

1. Klar definierter Mindestabstand: Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und außerorts von zwei Metern. Eine Regelung, die es unter anderem in Deutschland seit dem Jahr 2020 gibt, in Portugal und Spanien bereits seit mehreren Jahren. „Eine sehr wichtige Regelung, die die Sicherheit erhöht. Denn zu knappes Überholen erhöht das Sturzrisiko für Radfahrende, insbesondere bei älteren Personen und Kindern“, erklärt VCÖ-Experte Schwendinger.

2. Einführung des Grünpfeils: Gemeinden und Städte haben künftig die Möglichkeit, bei einzelnen Kreuzungen mittels dem neuen Verkehrsschild „Grünpfeil“ dem Radverkehr immer das Rechtsabbiegen zu erlauben. Die Radfahrenden haben gegenüber querenden Fußgängerinnen und Fußgänger Nachrang. „Dadurch müssen Radfahrende nicht länger neben Lkw im gefährlichen toten Winkel stehen. Diese Regelung funktioniert in vielen Staaten bereits sehr gut, wie beispielsweise in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark und bereits seit dem Jahr 1990 in den Niederlanden“, informiert VCÖ-Experte Schwendinger.

3. Radfahren gegen die Einbahn: Der VCÖ begrüßt die Beweislastumkehr als Vereinfachung für die Gemeinden und Städte. Bisher musste die Behörde begründen, dass es zulässig ist, eine Einbahn für den Radverkehr zu öffnen. Künftig sind Einbahnen mit einer Breite von mindestens vier Metern und Tempo 30 für den Radverkehr geöffnet, außer die Behörde begründet, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. „Hier wäre es besser, wenn wie von Fachleuten vorgeschlagen diese Regelung bereits ab einer Breite von dreieinhalb Metern gilt. In Belgien sind Einbahnen sogar ab drei Metern für den Radverkehr geöffnet“, stellt VCÖ-Experte Schwendinger fest. Auch in der Schweiz gilt die Regelung, dass Einbahnen generell für den Radverkehr zu öffnen sind, außer die Behörde bringt Sicherheitsgründe dagegen vor

4. Fahren neben Kindern: Künftig darf mit dem Fahrrad neben einem Kind gefahren werden (außer in Schienenstraßen), was für Eltern eine Erleichterung darstellt. Erwachsene dürfen in Tempo 30 Zonen nebeneinander fahren. Es ist jeweils darauf zu achten, dass das Überholen durch Kraftfahrzeuge nicht behindert wird.

Ist es sinnvoll, Radfahrer im Straßenverkehr besser zu stellen?

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