Hochwasser in Österreich
Was die Versicherung nach Unwetter-Schäden zahlt

Selbst wenn sich die Hochwasser-Situation in den kommenden Tagen wieder allmählich beruhigt, bleiben Schäden in Millionenhöhe.
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  • Selbst wenn sich die Hochwasser-Situation in den kommenden Tagen wieder allmählich beruhigt, bleiben Schäden in Millionenhöhe.
  • hochgeladen von Bernhard Schabauer

Die Hochwasserlage in Teilen Österreichs ist weiterhin angespannt. Aber selbst wenn sich die Situation in den kommenden Tagen wieder allmählich beruhigt, bleiben Schäden in Millionenhöhe. Was durch Versicherungen abgedeckt ist, wer Geld vom Katastrophenfonds bekommt und welche der durch Naturkatastrophen entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden können:

ÖSTERREICH. In weiten Teilen Österreichs ist es in den vergangenen Tagen zu schweren Unwettern gekommen. Vor allem im Osten Österreichs sind zahlreiche Familien von den anhaltenden Regenfällen, Überschwemmungen und anderen Unwettereffekten betroffen. Das Wasser zerstört, was oft über Jahrzehnte aufgebaut wurde. Die Schadenshöhe ist derzeit noch nicht abzuschätzen, es ist aber von einem sehr hohen Millionenbetrag auszugehen. MeinBezirk hat sich angesehen, wer nach einem Hochwasser zahlt:

Welche Versicherung ist zuständig für meine Schäden?

Es gibt keine Universalversicherung, die alle Schäden nach Unwettern abdeckt, informiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Im Normalfall übernimmt die Eigenheimversicherung die Schäden am Haus, während die Haushaltsversicherung für alle Dinge, die sich im Haus befinden, zuständig ist. Die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherungen bieten bei Schäden nach Starkregen, Hochwasser oder Vermurung Produkte mit begrenzter Deckung an – diese bewegt sich häufig zwischen 4000 und 10.000 Euro, heißt es bei der Arbeiterkammer (AK). Gegen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es laut AK jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.

Hochwasserschäden an Fahrzeugen: Wer haftet?

Hochwasserschäden an Autos werden in der Regel nur von der Kaskoversicherung gedeckt; die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob und in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann dieser im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden. Um sich langwierige Versicherungsstreitereien zu ersparen, sollten Schäden mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, rät der ÖAMTC. Und: "Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern."

Welche Pflichten habe ich als Geschädigter?

Die wichtigsten Pflichten für Versicherte sind die sogenannten Obliegenheiten, dazu zählen:

  • Schadenminderungspflicht: Versicherte sind verpflichtet – soweit es ihnen zumutbar ist – den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. weitere Schäden zu verhindern. Aber Achtung: Bringe dich dabei nicht selbst in Gefahr! In Absprache mit der eigenene Versicherung können auch entsprechende Profis zur Schadensabwehr bzw. Schadensminderung beauftragt werden.
  • Meldepflicht: Die Schadenmeldepflicht bedeutet, dass ein Schaden "unverzüglich" beim Versicherer zu melden ist. So steht es in den Bedingungen.

Wichtig ist es laut AK zudem, sämtliche Schäden durch Fotos oder Videos inklusive des genauen Schadensdatums (samt Uhrzeit) zu dokumentieren. Schadhafte Gegenstände sollten ohne Rücksprache mit der Versicherung nicht entsorgt werden. In der Regel beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung.

Wer bekommt Geld vom Katastrophenfonds?

Privatpersonen, denen Schäden durch Naturkatastrophen entstanden sind, können einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei ihrer Gemeinde stellen. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Bundesländer.

Was du steuerlich absetzen kannst

Teile der durch Naturkatastrophen entstandenen Kosten können als außer­gewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bei der Arbeit­nehm­er:­innen­ver­an­lag­ung geltend gemacht werden. Anerkannt werden Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneekatastrophen, Stürme sowie durch Flächenbrände, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Feldsturz und Steinschlag.

Absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Beseitigung der Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen, etwa die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten. Dies gilt auch für die Schadensbeseitigung bei Zweitwohnsitzen. Auch Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände, Wohnhäuser und Wohnungen (z. B. Fußboden, Verputz, Ausmalen, Kanalisation, Reparatur von Zäunen, Hof­pflasterungen, PKW-Reparatur) sind absetzbar. Kosten für Reparaturen und Sanierungen am Zweit­wohnsitz sind allerdings nicht abzugsfähig.

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