Ab 2024
Digitaler Eltern-Kind-Pass soll Mutter-Kind-Pass ablösen

Der gelbe Mutter-Kind-Pass in Papierform soll ab 2024 der Vergangenheit angehören. Ab dann gibt es den Eltern-Kind-Pass in elektronischer Form. | Foto: RMA
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Auf den in den letzten Wochen heiß diskutierten Mutter-Kind-Pass soll 2024 der Eltern-Kind-Pass in elektronischer Form folgen. Das verkündeten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Mittwoch. Hinzu kommt ein umfangreiches Beratungsangebot für die Eltern sowie zusätzliche Untersuchungen.

ÖSTERREICH. Die bevorstehende Digitalisierung und Erweiterung des Angebots wird sowohl von der Opposition als auch der Ärztekammer begrüßt. Genaue Pläne zur Erhöhung der Honorare für Kassenärztinnen und -Ärzte, die für Diskussionsbedarf sorgten, bleiben aus. Unklar ist auch wie das ausgebaute Angebot, vor allem im psychosozialen Bereich, von den bestehenden Beratungsstellen abgedeckt werden soll.

Zehn Millionen Euro für Digitalisierung

Neu sind demnach psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft sowie ein weiteres freiwilliges Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene. Für die Digitalisierung werden einmalig zehn Millionen Euro aus EU-Mitteln in die Hand genommen. Dadurch wird das bisher gelbe Exemplar in Papierform abgelöst und verbessert auch die Absicherung bei einem Verlust des Passes. Außerdem wird es einfacher die Untersuchungen zu dokumentieren und Befunde unter Ärztinnen, Ärzten und Hebammen weiterzugeben. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung werden aufgenommen. Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky zeigt sich erfreut über den elektronischen Ersatz:

"Der neue Eltern-Kind Pass wird die Sicherheit und Dokumentation deutlich verbessern und vereinfachen. Mir ist es wichtig die Menschen für einfache digitale Lösungen zu begeistern und mitzunehmen. Dies wird uns unter anderem mit dem elektronischen Eltern-Kind-Pass auch gelingen."

Auch die Österreichische Ärztekammer begrüßt die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Pass, wartet aber noch auf eine Valorisierung der Honorare ohne die eine Erweiterung nicht umsetzbar ist. | Foto: CDC/Unsplash
  • Auch die Österreichische Ärztekammer begrüßt die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Pass, wartet aber noch auf eine Valorisierung der Honorare ohne die eine Erweiterung nicht umsetzbar ist.
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Beratungsangebot wird umfangreicher

Beim erweiterten Beratungsangebot werden gerade für neue Eltern wichtige Fragen beantwortet. Die 400 bestehenden Familienberatungsstellen sollen die Elternberatung durchführen. So soll werdenden und frischgebackenen Eltern ein Kompass für den neuen Lebensabschnitt in die Hand gegeben werden. Abgedeckt werden, sollen Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Herausforderungen die ein Leben mit Kind und Erwerbstätigkeit mit sich bringen. Auch die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Papamonat und Elternteilzeit sollen besprochen werden. Insbesondere um die väterliche Beteiligung attraktiver zu machen. Auch die Auswirkungen von Teilzeitarbeit, wie sie Frauen oft nach der Geburt eines Kindes machen, auf die Pension sowie die Möglichkeit des Pensionssplitting und der Wiedereinstieg in den Job sollen besprochen werden. "So können wir Eltern, insbesondere Frauen, Informationen für Entscheidungen bieten, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung geht und die Väterbeteiligung steigern", so Familien- und Frauenministerin Raab. 

"Wer macht das und mit welchen personellen und organisatorischen Ressourcen? Wenn am Schluss nur ein Folder überbleibt, in dem das Pensionssplitting beworben wird, dann ist das kein großer Wurf", gibt SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner in einer Aussendung in Reaktion auf den von der Regierung präsentierten Ministerratsbeschluss zu bedenken.

Geforderte Valorisierung der Honorare bleibt aus

Bisher beträgt das Jahresbudget für die Leistungen des Mutter-Kind-Pass bei rund 62 Millionen Euro. Davon kommen zwei Drittel der Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und ein Drittel von der Krankenkasse. Die Kosten der zusätzlichen Leistungen sind abhängig von der Inanspruchnahme von Beratungen sowie von Honorarverhandlungen mit den Ärztinnen und Ärzten. Der Ministerratsbeschluss sieht vor, dass die Kasse dazu Verhandlungen mit der Ärztekammer führt.

Die Österreichische Ärztekammer begrüßt diese lang ersehnte Erweiterung des Vorsorgeprogramms, die bereits seit Jahren von ihnen gefordert wurden. Allerdings lässt eine Anpassung der Honorare an die Inflation auf sich warten. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, ergänzt:

"Ohne fixe und ausreichende Ergebnisse bei den seit über einem Vierteljahrhundert nicht mehr angepassten Honoraren wird es auch die Erweiterungen nicht geben, so begrüßenswert diese auch sind."

Eine Einigung in Sachen Honorare für behandelnde Ärztinnen und Ärzte liegt also immer noch nicht vor.

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