EU-Listen, Geschlechterquoten
EU-Wahlrecht soll reformiert werden

Neues EU-Wahlrecht soll die Beteiligung bei den EU-Wahlen erhöhen. | Foto: heiko119/panthermedia
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Das EU-Parlament hat einen Entwurf für ein neues EU-Wahlrecht vorgelegt. Dabei könnten Österreicherinnen und Österreicher etwa künftig auch Kandidaten aus anderen Ländern wählen. Manche Pläne des neuen EU-Wahlrechts stoßen Kritiker sauer auf.

ÖSTERREICH. Das EU-Wahlrecht soll reformiert werden, am Dienstag wurde darüber im EU-Parlament debattiert. Das Europäische Parlament möchte mehr gemeinsame Regeln für die Europawahlen einführen und die europäische Dimension der Wahl stärken. 

Geplant sind beispielsweise transnationale, also gesamteuropäische Listen, bei denen Kandidatinnen und Kandidaten aus mehreren Ländern aufscheinen. Zudem werden mehr Finanzmitteln aus EU-Töpfen für die transnationalen Listen gefordert. Kritiker befürchten, dass die Parteien damit bei der Erstellung ihrer Kandidatenlisten eingeschränkt werden. Im Entwurf vorgesehen ist, dass die 28 durch den Brexit freigewordene Sitze ehemaliger britischer EU-Abgeordneter im EU-Parlament in einem eigenen EU-Wahlkreis über transnationale Listen vergeben werden.

Konkret sieht der Plan die Einrichtung eines EU-weiten Wahlkreises vor, in dem zusätzlich zu den in nationalen oder regionalen Wahlkreisen gewählten Abgeordneten 28 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Zum Kommissionspräsidenten würde dann der Spitzenkandidat der Partei gewählt, die im europaweiten Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt. 

Kritik an geplanter Geschlechterquote

Ebenfalls im neuen Gesetzesentwurf geplant: eine Geschlechterquote, damit künftig mehr Frauen zum Zug kommen. Möglich wäre auch die Garantie der geschlechtlichen Gleichstellung auch durch die Anwendung des Reißverschlussverfahrens bei der Listenaufstellung, indem sich männliche und weibliche Kandidaten auf den Listen abwechseln. Dass damit indirekt Einfluss auf die Kandidatenlisten genommen wird, lässt manche Kritiker hellhörig werden.

In dem Entwurf ebenfalls geplant: eine neue EU-Wahlbehörde. „Eigentlich sollte es dem EU-Parlament darum gehen, den ohnehin völlig überdimensionierten EU-Apparat zu verschlanken, statt eine neue völlig überflüssige Behörde ins Leben zu rufen“, fordert etwa der freiheitliche Europaparlamentarier Roman Haider. 

Die Abgeordneten schlugen auch vor, dass die Europawahlen in allen EU-Mitgliedstaaten am gleichen Tag stattfinden sollen. Dieser Tag soll immer der 9. Mai, der Europatag, sein. 

Besonderes Verfahren zur Änderung der Wahlordnung

Aktualisierungen des Europäischen Wahlakts unterliegen einem besonderen Beschlussfassungsverfahren. Der Vorschlag wird vom Europäischen Parlament ausgearbeitet. Der Rat kann ihn ändern und muss den Text einstimmig annehmen, nachdem er die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten hat. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen genehmigen, bevor sie in Kraft treten können.

Neues EU-Wahlrecht soll die Beteiligung bei den EU-Wahlen erhöhen. | Foto: heiko119/panthermedia
Foto: RegionalMedien Austria

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