Bundespräsidentschaftswahl
Fakten über den Bundespräsident in Österreich

5Bilder

Daten und Fakten über das Amt des österreichischen Bundespräsidenten. Wie viel er verdient, wo er wohnt, und was seine Aufgaben sind.

ÖSTERREICH. Der Präsident wird für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt und darf einmal zur Wiederwahl antreten. Bisher hat noch kein Präsident eine Kandidatur für seine Wiederwahl verloren.

Wie mächtig ist der Bundespräsident und kann er die Regierung entlassen?

Das wohl wichtigste Machtmittel des Bundespräsidenten besteht in seiner Kompetenz, den Bundeskanzler zu ernennen, wobei er hier an keinerlei rechtliche Vorgaben gebunden ist. Auch die Minister und Staatssekretäre werden vom Bundespräsidenten ernannt, allerdings auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Von einiger Brisanz ist die Kompetenz des Bundespräsidenten, die Regierung nach eigenem Gutdünken entlassen zu können. Einige der Rechts-außen-Kandidaten zur diesjährigen Präsidentschaftswahl haben bereits deutlich gemacht, dass sie von dieser bisher nie genutzten Möglichkeit Gebrauch machen würden. Und nicht zuletzt darf der Bundespräsident den Nationalrat auflösen. Dies allerdings nur auf Vorschlag der Bundesregierung.

Darf der Bundespräsident Mitglied einer Partei sein?

Der Bundespräsident darf prinzipiell Mitglied einer Partei sein. Allerdings ist es Usus, dass er seine Parteimitgliedschaft ruhend stellt. Alexander Van der Bellen hat das im Mai 2016 getan. Sein Vorgänger Heinz Fischer hat sie ebenfalls ruhend gestellt. Gesetzlich geregelt ist nur, dass der Bundespräsident während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören darf.

Das verdient der Bundespräsident und hier wohnt er

Der Bundespräsident – er steht an der Spitze der Politiker-Einkommenspyramide – verdient in Österreich derzeit 26.252 Euro brutto pro Monat, 14 Mal im Jahr. Das sind knapp 3.000 Euro monatlich mehr, als dem Bundeskanzler zustehen. Amtssitz - aber nicht Wohnort - des Bundespräsidenten ist der Leopoldinische Trakt der Wiener Hofburg. So wie der Bundeskanzler hat auch der Bundespräsident Anspruch auf eine Dienstwohnung - und ebenso wie der Bundeskanzler nimmt er diesen Anspruch nicht wahr. Alexander Van der Bellen wohnt in seiner Privatwohnung im dritten Bezirk. Die Amtsvilla auf der Hohen Warte, die in den Sechzigerjahren für Bundespräsident Franz Jonas gebaut wurde, war vor vielen Jahren wegen Baufälligkeit verkauft worden. Thomas Klestil war der letzte Bundespräsident, der dort (bis 2004) wohnte. Klestils Nachfolger Heinz Fischer hatte deutlich gemacht, lieber in seiner Privatwohnung zu bleiben. Als zweiter Amtssitz dient dem Präsidenten ein ehemaliges kaiserliches Jagdschloss im steirischen Mürzsteg.

Ja, der Bundespräsident kann abgesetzt werden

Der Bundespräsident schwebt nicht im luftleeren Raum. Er kann auch abgesetzt werden, wobei dies nicht so einfach ist  Der Nationalrat muss mit Zweidrittelmehrheit die Bundesversammlung (das gemeinsame Gremium aus Nationalrat plus Bundesrat) einberufen. Diese kann eine Volksabstimmung ansetzen, in der die Wählerinnen und Wähler über die Absetzung des Bundespräsidenten entscheiden. Geht die Entscheidung gegen den Bundespräsidenten aus, muss er gehen. Wird der Bundespräsident hingegen in seinem Amt bestätigt, gilt der Nationalrat als aufgelöst und muss neu gewählt werden.

Sollte der Verdacht bestehen, dass der Bundespräsident die Bundesverfassung verletzt bzw. im Zusammenhang mit seiner Amtsführung eine Straftat begangen hat, kann er vor dem Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Diese Anklage erfolgt durch einen Zweidrittelbeschluss der Bundesversammlung. Der Verfassungsgerichtshof kann auf Amtsverlust entscheiden.

Mehr zum Thema:

Wie gut kennst du das Amt des Bundespräsidenten?

So wird der Bundespräsident vertreten

Ist der Bundespräsident verhindert oder befindet sich im Ausland außerhalb der EU, gehen seine Funktionen zunächst auf den Bundeskanzler über. Dauert die Verhinderung länger als 20 Tage oder stirbt der Bundespräsident, nehmen die drei Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan seine Amtsgeschäfte wahr, wie zuletzt vor sechs Jahren: Heinz Fischers Amtszeit war am 8. Juli 2016 abgelaufen, doch da die Stichwahl wiederholt werden musste, hatte Österreich bis zu Alexander Van der Bellens Angelobung am 26. Jänner 2017 kein gewähltes Staatsoberhaupt. Damals sprang für mehrere Monate das Nationalratspräsidium ein.

Hohe Haftstrafen für den, der den Präsidenten bedroht

Der Bundespräsident wird durch die Spezialeinheit Cobra und den Verfassungsschutz rund um die Uhr bewacht. Darüber hinaus ist das Amt durch spezielle strafrechtliche Bestimmungen geschützt. Wer durch Drohungen oder Gewalt versucht, den Präsidenten abzusetzen oder ihn an seiner Amtsausführung zu hindern, kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Auch die Beleidigung des Präsidenten kann strafrechtlich verfolgt werden. 

Auch Habsburger dürfen heute das Amt ausüben

Alexander Van der Bellen ist der neunte Bundespräsident der Zweiten Republik - und der achte direkt vom Volk bestellte. Antreten zur Präsidentschaftswahl darf übrigens jeder österreichische Staatsbürger, der unbescholten ist, spätestens am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet und 6000 Unterstützungserklärungen gesammelt hat. Bis zum Jahr 2011 und der damals beschlossenen Wahlrechtsreform war noch eine Gruppe vom passiven Wahlrecht ausgenommen: Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen.

Alle Österreicherinnen und Österreicher über 16 Jahre dürfen ihre Stimme abgeben, um das Staatsoberhaupt am 9. Oktober zu wählen.

Das ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.