Corona-Kurzarbeit
Firmen in Verdacht auf Fördermissbrauch

Aktuell sind 440.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP):  „Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Mit unseren Hilfsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen in der Krise und retten Arbeitsplätze. Wir dulden nicht, dass diese Hilfe missbraucht wird und einige wenige von der Krise profitieren.“ | Foto: BKA/Andy Wenzel
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  • Aktuell sind 440.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP): „Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Mit unseren Hilfsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen in der Krise und retten Arbeitsplätze. Wir dulden nicht, dass diese Hilfe missbraucht wird und einige wenige von der Krise profitieren.“
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Welche Firmen haben Kurzarbeit beantragt, ihre Mitarbeiter aber weiterarbeiten lassen? Die Finanzpolizei veröffentlichte nun die Ergebnisse zum Thema Fördermissbrauch. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gibt es "dringenden Verdacht auf bereits erfolgten Fördermissbrauch" bei 250 Kurzarbeitskontrollen. 

ÖSTERREICH. Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 wurden durch die Finanzpolizei 28.631 Kontrollen am Arbeitsmarkt mit insgesamt 70.285 kontrollierten Personen durchgeführt. Das entspricht einer Steigerung von über 29 Prozent. Grund dafür sind die zahlreichen „Kurzarbeitskontrollen“, so das Bundesministerium für Finanzen in einer Aussendung.

7.000 Firmen wurden kontrolliert

Genau 7.072 Kontrollen wurden durchgeführt und überprüft, ob das Unternehmen für seine Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt hatte, selbige aber illegal weiterarbeiten ließ. Laut Blümel seien 250 "schwarze Schafe" erwischt worden, wo der "dringenden Verdacht auf erfolgten Fördermissbrauch" bestehe.

Krise ausgenutzt

„Es gibt leider auch in einer Krise immer auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit, die tatsächlich das System der Kurzarbeit ausnutzen“sagt AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich auch für Kontrollen aus. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) konkretisierte, es handle sich nur dann um Missbrauch, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde, als jene Arbeitszeit, die tatsächlich angefallen sei.

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Hohe Strafen

Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter gezwungen haben, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen, oder die Arbeitszeit überhaupt gefälscht haben, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hatte, denen drohen jetzt schwere Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung, so das Ministerium.

"Gegen schwarze Schafe vorgehen"

Finanzminister Gernot Blümel resümiert dazu: „Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Mit unseren Hilfsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen in der Krise und retten Arbeitsplätze. Wir dulden nicht, dass diese Hilfe missbraucht wird und einige wenige von der Krise profitieren.“

Sozialdumping: Plus 28 Prozent

In Sachen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes, um Wettbewerbsverzerrung gab es mit einer Entsendungsquote von über 874.000 Arbeitnehmern im Jahr 2020 nach Österreich eine Steigerung um knapp 28 % zum Vergleichszeitraum 2019. Daher hat das Ministerium auf diesen Bereich des Arbeitsmarktes besonderes Augenmerk gelegt, was insgesamt 3.250 Strafanträge mit einem Strafvolumen von knapp 7 Millionen Euro zur Folge hatte.

130  Scheinunternehmen aufgedeckt

Im Jahr 2020 wurden durch die Finanzpolizei 180 Sozialbetrugsfälle sowie 130 Fälle von Scheinunternehmen bearbeitet und dabei 73 Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt. das Ministerium weist darauf hin, dass sich die Strategie der betrügerisch agierenden Unternehmen massiv geändert hat: Nunmehr werden Scheinunternehmen mit einer Arbeitspartie von rund 10 Mitarbeitern „ausgerüstet“, tatsächlich aber wird über diese Unternehmen oftmals das Hundertfache an Leistungen fakturiert. Mit dieser Camouflage der Scheinunternehmen solle deren Entdeckung erschwert werden und zudem werde die Feststellungen der Finanzpolizei durch Rechtsanwälte bekämpft, um die Existenz der Scheinunternehmen bewusst zu verlängern.

1.463 beschlagnahmte Glücksspielgeräten

Durch die Finanzpolizei wurden 637 Betriebe nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes überprüft und dabei 1.463 Glücksspielgeräte aus dem Verkehr gezogen. Dies ist eine Steigerung von ca. 100 Stück zum Vergleichszeitraum 2019, welches bereits ein starkes Jahr in der Glückspielkontrolle war. Das Strafvolumen in diesem Bereich beträgt über 32,2 Millionen Euro.

"Es müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden"
180 Betriebe und 1.100 Beschäftigte in Kurzarbeit

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