EuGH-Urteil
Grenzkontrollen in Österreich wohl nicht rechtmäßig

Nach einem EUGH-Urteil sind die österreichischen Grenzkontrollen seit 2015 wohl nicht rechtmäßig. | Foto: derWaltl
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Die mit 2015 eingeführten österreichischen Kontrollen an den Schengen-Grenzen dürften bereits seit Längerem nicht mehr rechtmäßig sein. Um weiter zu kontrollieren, müsste eine anhaltende Bedrohung nachgewiesen werden – Österreich scheint eine solche allerdings seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben, heißt es nun in einem EuGH-Urteil.

ÖSTERREICH. Mit dem Schengen-Beitritt Sloweniens im Dezember 2007 entfielen die Grenzkontrollen zwischen Österreich und seinem südlichen Nachbarland. Die Freude über die offenen Grenzen währte allerdings nur bis 2015, als die beginnende Bewegung schutzsuchender Menschen einen ersten Einschnitt brachte. Nach einigem Zögern begann die Polizei mit Unterstützung des Bundesheeres wieder mit verstärkten Grenzkontrollen, die seither bestehen.

Viele Wege führen nach Österreich | Foto: derWaltl
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Nun wackeln die damals eingeführten österreichischen Grenzkontrollen, wie die Austria Presse Agentur am Dienstag vermeldete. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf ein EU-Land im Schengenraum solche Kontrollen nur im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit und für maximal sechs Monate einführen. Danach brauche es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung. Österreich scheine eine solche Bedrohung seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben, heißt es in dem Urteil.

Maßnahmen rechtswidrig verlängert

Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Das bedeutet, dass im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine Personenkontrollen an den Grenzen vorgesehen sind. Nach der Flüchtlingsbewegung 2015 hatten allerdings mehrere Staaten, u. a. auch Österreich und Deutschland, solche Kontrollen zum Teil wieder eingeführt.

Österreich verlängert seither die Maßnahmen halbjährlich, was laut EuGH aber maximal bis zu zwei Jahre möglich ist und wiederum eine entsprechende Empfehlung des Rates benötigt. Nach Ablauf dieser Frist könne der betreffende Mitgliedstaat bei einem Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung Grenzkontrollen für weitere sechs Monate unmittelbar wieder einführen, stellten die Richter fest.

Anlassfall in der Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark äußerte zuletzt Zweifel, ob die Grenzkontrollen mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Anlassfall war 2019, als ein EU-Bürger nach Österreich einreisen wollte und sich an der slowenisch-österreichischen Grenze weigerte, ein Dokument vorzulegen. Daraufhin bekam er eine Geldstrafe.

Nun heißt es in dem EuGH-Urteil, Österreich scheint seit November 2017 "nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt". Damit könne eine Person bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gezwungen werden, ein Reisedokument vorzuzeigen. In seinem Urteil weist der Gerichtshof außerdem darauf hin, dass der Schengen-Raum eine der größten Errungenschaften der EU sei. "Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen muss daher eine Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden."

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