Verdopplung der Strafen
Handy am Steuer kostet künftig 100 Euro

- Im Zuge der 41. KFG-Novelle, die am Mittwoch den Nationalrat passierte, kostet das Handy am Steuer künftig 100 statt 50 Euro.
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Strafen für Handy am Steuer und Verstöße gegen die Sturzhelm- und Gurtpflicht werden in Zukunft doppelt so hoch ausfallen. Eine entsprechende Novelle passierte am Mittwoch den Verkehrsausschuss des Nationalrats. NEOS, Grüne und ÖVP sehen die Strafzahlungen positiv, FPÖ und SPÖ üben Kritik an deren Erhöhung.
ÖSTERREICH. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) zeigt sich zufrieden mit der Novelle und erhofft sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Man habe etwaige Wünsche und Anmerkung, die an das Ministerium herangetragen wurden, in die 41. KFG-Novelle eingearbeitet.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss in Zukunft 100 statt 50 Euro blechen. Wird man mit dem Handy in der Hand auch noch vom Radar geblitzt, so werden bis zu 140 anstelle der bisher üblichen 72 Euro fällig. Die Missachtung der Gurten- oder Sturzhelmpflicht wird künftig mit einer Zahlung von 50 statt 35 Euro gestraft.

- Die Strafen beim Verstoß gegen die Sturzhelm- und Gurtenpflicht wird von 35 Euro auf 50 Euro angehoben.
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FPÖ und SPÖ sehen Straferhöhung kritisch
Klaus Köchl von der SPÖ findet wenig gefallen daran, dass die Strafen für Telefonieren am Steuer erhöht werden. Auch nur wenig Verständnis kann er für die Übertragung von Agenden der Polizei an die Asfinag aufbringen.
Bei der FPÖ hat man ähnliche Ansichten. Verkehrssprecher Christian Hafenecker ortet einen "Griff in die Taschen der Autofahrer:innen". Für ihn sei die Verkehrssicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern deutlich problematischer und verdiene mehr Aufmerksamkeit. Von Seiten der FPÖ gebe es bereits eine Anfrage an die Verkehrsministerin, wonach die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die schwere Verkehrsunfälle verschulden, im Steigen sei.
Asfinag übernimmt Aufgaben der Polizei
Neben einer Erhöhung der Strafzahlungen soll es auch eine Informationskampagne zur Bewusstseins-Schaffung geben. Dahinter vermutet die FPÖ eine "Selbstbeweihräucherung", was ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger vehement zurückwies.
Um die in der Vergangenheit immer häufigeren Missbräuche von Überstellungsfahrten zu unterbinden, muss für diese in Zukunft ein Österreichbezug gegeben sein. Ebenfalls neu ist, dass "einschlägig geschulte" Asfinag-Organe die Befugnis erhalten, ohne Mitwirken der Polizei, Sondertransporte anzuhalten und technische Kontrollen durchzuführen. Diesbezüglich betonte Gewessler, dass es sich nicht um Bewilligungen selbst, sondern lediglich um technische Kontrollen gehe.
Für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer gibt es ebenfalls Änderungen. Es soll regelmäßige, praxisnähere und verpflichtende Weiterbildungen geben. Der Ausweis im Scheckkartenformat soll für diese Berufsgruppe ebenfalls eingeführt werden.
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