Behindertenanwältin
In Kindergärten fehlen Plätze für Kinder mit Behinderung

Die aktuelle Situation sei „ein klarer Verstoß gegen das Gebot der angemessenen Vorkehrungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention. | Foto: Gemeinde Schwertberg
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  • Die aktuelle Situation sei „ein klarer Verstoß gegen das Gebot der angemessenen Vorkehrungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention.
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In Österreich gibt es derzeit zu wenig Kindergartenplätze oder andere Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung, schlägt die Behindertenanwaltschaft Alarm.

ÖSTERREICH. In jüngster Vergangenheit gebe es immer wieder Beschwerden von Eltern, denen – trotz der begrenzten Karenzzeit – wegen dieses Mangels lange Wartezeiten auf einen geeigneten Platz angekündigt werden, teilte Behindertenanwältin Christine Steger am Samstag mit. Sie forderte die politischen Entscheidungsträger auf, „diesen Missstand abzustellen“.

Sozioökonomischen Abstieg der Familie droht

Die aktuelle Situation sei „ein klarer Verstoß gegen das Gebot der angemessenen Vorkehrungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention“, so Steger. Der erschwerte Zugang könne nicht nur dazu führen, dass Kinder mit Behinderung um die Förderung ihrer Entwicklung und das soziale Lernumfeld im Kindergarten umfallen.

Die fehlende Betreuungsmöglichkeit bedeute meist auch, dass Eltern ihre Erwerbstätigkeit einschränken müssen und stark belastet sind, weil sie neben der Kinderbetreuung ein existenzsicherndes Familieneinkommen zu erlangen versuchen. Im schlimmsten Fall könnten die finanziellen Einbußen zum sozioökonomischen Abstieg der Familien führen.

Strukturelle Benachteiligung

Die strukturelle Benachteiligung von Kindern mit Behinderungen beim Kindergartenzugang widerspreche der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, durch die sich Österreich zu einem integrativen Bildungssystem auf allen Ebenen verpflichtet habe, betonte Steger.

Außerdem könnte sie auch gegen das Diskriminierungsverbot des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verstoßen, in dem der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen geregelt ist.

Behindertenanwältin Steger forderte nunmehr einen gleichberechtigten Zugang zu Betreuung in Kindergärten für alle Kinder. Dabei sei auch wichtig, dass es nicht zu einer Ausgrenzung etwa in Sonderkindergärten komme. „Ein höherer Unterstützungsbedarf darf kein Hindernis beim Zugang zu den ohnehin knappen Kindergartenplätzen sein.“

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