Volksanwalt
Mutter-Kind-Pass: Verzögerte Bestätigung kann Mütter 1.300 Euro kosten
Die Volksanwaltschaft warnt: Eltern, die Nachweise für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu spät einreichen, können um das Kinderbetreuungsgeld umfallen. Volksanwalt Achitz fordert eine Gesetzesänderung.
ÖSTERREICH. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben in Österreich Personen, die mit ihrem Kind im selben Haushalt leben, Familienbeihilfe beziehen und vor allem die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen lassen. Das sind fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt. Doch selbst wenn diese absolviert sind, kann es teuer werden, wie Volksanwalt Bernhard Achitz am Freitag warnt. Denn Bestätigungen müssen rechtzeitig vorgelegt werden.
Ein Beispiel von mehreren, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt haben: "Eine Mutter von zwei kleinen Kindern bezog Kinderbetreuungsgeld – doch das wurde ihr um 1.300 Euro gekürzt. Sie hatte zwar die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen machen lassen, aber leider nicht alle Bestätigungen rechtzeitig an die Krankenkasse geschickt." Achitz: "Bestraft werden also nicht Eltern, die Untersuchungen nicht gemacht haben und dadurch die Gesundheit des Kindes gefährden, sondern die nur auf das Abschicken einer Bestätigung vergessen haben."
Gesetzesänderung gefordert
Konkret müssen die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchgeführt, die Bestätigungen darüber bis zum 18. Lebensmonat an die Krankenkasse geschickt werden. Fehlende Bestätigungen führen zu Kürzungen des Kinderbetreuungsgelds – für jeden Elternteil um 1.300 Euro. Auch wenn die Bestätigung nur einen Tag zu spät losgeschickt wird. Achitz fordert eine Gesetzesänderung, um solche Fälle zu vermeiden
Die Volksanwaltschaft kritisiert außerdem einen weiteren Punkt: "Werden die Untersuchungen von einem Kassenarzt durchgeführt und mit der Krankenkasse verrechnet, dann weiß letztere ohnehin, dass die Untersuchungen stattgefunden haben. Die Gesetzeslage sanktioniert also, wenn man die Bestätigung jener Stelle nicht vorlegt, bei der sie ohnehin vorliegt." Laut Achitz sei das geradezu "kafkaesk".
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