Polizeianzeigen 2024
"Sorgenkind" Jugendkriminalität nicht so dramatisch

- Die Anzahl der Anzeigen spiegelt nicht die Anzahl der tatsächlich Straffälligen wider.
- Foto: Bernhard Knaus
- hochgeladen von Evelyn Wanz
Die Jugendkriminalität soll das wortwörtliche "Sorgenkind" des kriminalpolizeilichen Anzeigeberichts 2024 sein. Aus dem Ö1 Journal geht nun heraus, dass die besorgniserregende Anzahl der jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen gar nicht so hoch sei.
ÖSTERREICH. Knapp 48.000 Strafdelikte haben Österreichs Jugendliche im Jahr 2024 begangen. Obwohl dies eine außerordentlich hohe Anzahl an Anzeigen ist, spricht sie nicht dafür, dass die Zahl jugendlicher Krimineller stetig steigt. Ein gewaltiger Teil der Delikte soll wenigen Tätern zugeschrieben worden sein, die Zahl der Verurteilten soll überhaupt gesunken sein.
Differenzierung ist wichtig
Die Differenzierung zwischen Anzeigestatistik und Verurteilungsstatistik ist bei der Ermittlung der tatsächlichen Täter und Täterinnen essenziell. Jugendkriminalität-Beauftragter Dieter Csefan stellt im Ö1 Journal klar: "Wenn dort im unmittelbaren Nahbereich beim Tatort auch Jugendliche sind, die bei der Tat dabei waren, aber keinen Tatbeitrag geleistet haben, werden die im ersten Angriff auch angezeigt, dementsprechend protokolliert."
Christoph Koss, vom Verein Neustart, erklärt anhand eines Beispiels, was dies in der Praxis bedeutet. Jemand, der beispielsweise in einem Gemeindebau in fünf Keller einbrechen würde, würde fünf Delikte begehen - jeder Keller sei ein einzelner Einbruch. So entsteht die hohe Anzahl an Anzeigen, obwohl es oft nur wenige Jugendliche sind, die besonders oft straffällig werden.
Wenige häufige Straffällige
Ein Beispiel dafür soll einer der drei Systemsprenger sein. Obwohl er unter 14 Jahre alt ist, soll er dennoch in über 1200 Straftaten verwickelt gewesen sein. Viele dieser Jugendlichen eint ein vorbelastetes Umfeld - in diesem wurde ihnen kaum Struktur und kaum Halt geboten. Viele würden auch die Schule nicht besuchen, da sie suspendiert seien, wodurch ihnen die Tagesstruktur fehlen würde, so Csefan. Statt Karners Vorschlag, das Heimunterbringungsgesesetz, in dem geregelt ist, dass niemand gegen seinen Willen eingesperrt werden darf, entsprechend zu novellieren, bedarf es laut Jugendmitarbeitern und Jugendmitarbeiterinnen eine intensivere Zusammenarbeit mit den Jugendlichen selbst.
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