Lockerungen im Juli fix
Sperrstunde fällt, Nachtgastro soll wieder öffnen

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist guten Mutes: Am 10. Juni treten neue Lockerungen in Kraft, ab Juli soll dann auch die Sperrstunde für Lokale fallen und die Nachtgastronomie wieder öffnen können. | Foto: Eventstage
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Den Lockerungen, die für Juli angedacht waren, wie etwa das Ende der Sperrstunde und das Öffnender Nachtgastronomie, stehe nun nichts mehr im Wege. Das sagt Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Die Grünen) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.

ÖSTERREICH. 366 Corona-Neuinfektionen wurden in Österreich binnen 24 Stunden gemeldet, auch in den Spitälern geht die Zahl der Corona-Patienten zurück: Gute Aussichten, wie es Mückstein beim Pressefoyer nach dem Ministerrat formuliert, haben daher alle Lockerungen, die im Juli kommen sollen. Konkret sind dabei das Aufheben der Sperrstunde und das Öffnen der Nachtgastronomie angedacht gewesen. Fix fallen soll mit 1. Juli die Sperrstunde. Zur Nachtgastro sagt Gesundheitsminister Mückstein: "Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist." Man bespreche dieses Thema in den nächsten zwei Wochen, gegen Ende Juni solle eine Entscheidung fallen, unter welchen Voraussetzungen sie im Juli öffnen könne. Doch die "typische Nachtgastronomie im Laufe des Sommers" soll erlaubt werden, vorausgesetzt, dass das Infektionsgesehen nicht eskaliert.

Lockerungen ab Donnerstag

Laut Minister stehe auch den Lockerungen ab Donnerstag nichts im Wege. Grund dafür sei auch die Tatsache, dass bereits die Hälfte der impfbaren Bevölkerung mindestens einmal geimpft sei und man beim Impfen weiterhin gut vorankommen werde. Ab Juli soll es keine Beschränkungen mehr geben. Dann gelte nur noch die 3-G-Regel.

Mit Donnerstag, 10. Juni 2021, treten in Kraft:

Allgemein: Der Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter gesenkt. Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen). Die Maskenpflicht outdoor entfällt.

Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden

Gastronomie: Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet. Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Die Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien.

Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.

Kultur: Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent.

Verkehr: Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.

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