Ab 2021
Strengere Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen kommt

Solche Waffen werden im Kriegseinsatz verwendet. | Foto: Pixabay
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Die auf EU-Vorhaben fußende künftige Verpflichtung zur umfassenderen Kennzeichnung von Schusswaffen billigte der Bundesrat am Donnerstagabend mit Stimmenmehrheit. Alleine die FPÖ stimmte gegen die Novelle und fühlte sich angesichts der aktuellen Terrorereignisse in ihrer Ansicht bestätigt, dass die EU die damit bezweckte Terrorismusbekämpfung verfehle. 

ÖSTERREICH. Feuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile sind, abgesehen von historischen Waffen, gemäß EU-Waffenrichtlinie ab 1. Jänner 2021 noch umfassender zu kennzeichnen. Mit dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz wird diesen EU-Vorgaben auf nationaler Ebene nachgekommen, wobei Ausnahmen bzw. Übergangsregeln für bereits in Verkehr befindliche Schusswaffen vorgesehen sind.

Hohe Geldstrafen drohen

So sind jene, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von EndverbraucherInnen standen, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die konkreten Spezifikationen werden per Verordnung vorgelegt. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften drohen Geldstrafen bis zu 3.600 Euro, bei gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 Euro.

Illegale Waffen nicht berücksichtigt

Mit der Regelung sei zwar die bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen und die Vorbeugung vor deren missbräuchlicher Verwendung bezweckt worden, erläuterte Markus Leinfellner (FPÖ). Jedoch sieht der FPÖ-Bundesrat darin vielmehr einen weiteren Schritt, um legale WaffenbesitzerInnen zu kriminalisieren. Von diesen gehe in der Regel aber keine Gefahr aus, meinte er. Terroristische Anschläge hingehen würden mit illegalen Waffen verübt. Die Intention der EU, mit der Richtlinie den Terrorismus zu bekämpfen, würde daher weit am Ziel vorbeischießen, so Leinfellner.

Auch Munition muss gekennzeichnet werden

Die restlichen Bundesratsfraktionen konnten dieser Ansicht nichts abgewinnen. Vor dem Hintergrund des abscheulichen Terroranschlags müsse es das gemeinsame Ziel sein, zu verhindern, dass sich solche Szenen wiederholen, sagte Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP). Die EU habe die Problematik erkannt und setze mit der Richtlinie eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung möglicher terroristischer Akte. Bedeutsam sei laut Schwarz-Fuchs auch, dass künftig auch die Munition gekennzeichnet sein muss. Wenn damit nur ein einziges Leben gerettet werden könne, habe sich die Regelung bezahlt gemacht, betonte die Bundesrätin. 

Täter feuerte mit Kalaschnikow

Der Täter hat am Montagabend bei dem blutigen Anschlag in der Wiener Innenstadt ein vollautomatisches Sturmgewehr verwendet. Laut Videos handelte es sich um eine Kalaschnikow. Diese gelten in der Full Auto-Version als Kriegsmaterial und fallen laut österreichischem Waffengesetz in die Kategorie A (verbotene Waffen), der Terrorist muss sie sich also illegal beschafft haben.

Bei vollautomatischen Waffen, egal ob Sturmgewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr oder auch ganz spezielle Pistolen, reicht es, den Abzug einmal zu betätigen, um das ganze Magazin auf einmal zu verschießen. Diese Art zu feuern erfordert jedoch ein entsprechendes Training, und selbst dann ist es schwierig, sicher zu treffen, da der Rückstoß den Lauf aus dem Ziel bewegt. Deshalb werden zumeist kurze Salven abgegeben. Bei halbautomatischen Waffen muss jedes Mal der Abzug betätigt werden, um einen Schuss abzufeuern. Damit wird zwar langsamer, aber präziser geschossen.

Wien-Attentäter fuhr zum Munitionskauf in Slowakei
Solche Waffen werden im Kriegseinsatz verwendet. | Foto: Pixabay
Kalaschnikow AK47 | Foto: Pixabay

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