Entlastungspaket
Wann Zahlungen kommen und wie man das Geld bekommt

- In den nächsten Monaten stehen mehrere Auszahlungen an.
- Foto: zestmarina/panthermedia
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Das neue Anti-Teuerungspaket ist parlamentarisch beschlossen. Mit fünf Milliarden Euro soll es die Bevölkerung kurzfristig entlasten. Im Folgenden erfährst du, wann welche Zahlung ansteht und wie du an das dir zustehende Geld kommst.
ÖSTERREICH. Die anstehenden Entlastungsgelder werden in Phasen ausbezahlt. Dabei werden zunächst von der Teuerung besonders belastete Menschen berücksichtig, ehe die breite Bevölkerung an die Reihe kommt. Noch im August wird das Geld aus der zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro ausgezahlt. Der Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte in Höhe von 300 Euro soll spätestens im September überwiesen werden. Ab Oktober gelangen schließlich bis zu 500 Euro, bestehend aus max. 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Anti-Teuerungs-Bonus, auf die Konten der breiten Bevölkerung.
Diese Auszahlungen stehen im Sommer an
- August 2022 – zusätzliche Familienbeihilfe: 180 Euro pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
- Bis spätestens September 2022 – Teuerungsausgleich : 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen (Arbeitslose, Studienbeihilfe- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher, Mindestpensionistinnen und -pensionisten)
Da die erforderlichen Daten bereits vorliegen, sind für diese Auszahlungen keine Anträge notwendig. Die monatlichen Auszahlungen werden automatisch um den zustehenden Bonus ergänzt.
Das bekommst du im Herbst:
- Oktober 2022 – Klimabonus: bis zu 500 Euro – 250 Euro Klimabonus pro Person über 18 Jahre bzw. 125 Euro bis 18 Jahre, außerdem 250 Euro Teuerungsausgleich
Ein Antrag ist auch für die Auszahlung des Klimabonus nicht notwendig – nähere Infos findest du hier:
Der Fahrplan ab 2023
- Erhöhter Familienbonus: ab 2023 kann beim Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung von 2022) ein erhöhter Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind beantragt werden.
- Mit der Veranlagung des Jahres 2022 kann rückwirkend auch ein Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro beantragt werden.
- Aufstockung des Wohnschirms als Schutz vor einer Delogierung
- Verlängerung des Digi-Schecks zur Förderung der Weiterbildung von Lehrlingen (drei Mal pro Jahr 500 Euro bis 2024)
- Erhöhung des Absetzbetrags für 2022 auf 500 Euro
- Steuer- und Abgabenbefreiung für Mitarbeiterprämien von bis zu 3.000 Euro
Valorisierung von Sozialleistungen
Ab 1. Jänner 2023 werden außerdem bestimmte Sozialleistungen valorisiert, also an die Inflation angepasst. Das betrifft:
- die Familienbeihilfe
- das Kinderbetreuungsgeld
- das Krankengeld
- Reha- und Umschulungsgeld
- die Studienbeihilfe
- den Kinderabsetzbetrag
An den Verbraucherpreisindex angepasst werden:
- der Verkehrsabsetzbetrag
- der Alleinerzieherabsetzbetrag
- der Pensionistenabsetzbetrag
Abschaffung kalte Progression
Langfristig will die Regierung zudem die kalte Progression abschaffen – einen Gesetzesentwurf gibt es hierfür allerdings noch nicht. Näheres zur kalten Progression und deren geplanter Abschaffung findest du hier:



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