Wie (UN)SICHER ist die MINDESTSICHERUNG?
SCHATTEN ÜBER DIE MINDESTSICHERUNG



IMT | Foto: IMT
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"Die Wiener bedarfsorientierte Mindestsicherung, ein Schatten in einer sozialen
Absicherung!"

Es ist bekannt, dass die Mindestsicherung auf einen bestimmten Bedarf hin ausgerichtet ist.
Der soziale Gürtel ist bereits eng geschnürt, dass es dem Bezieher kaum zum Überleben reicht. Für viele arbeitslose und arbeitsunfähige Bürger ist vermehrt durch die der Corona-Krise der Weg zum Sozialamt eine letzte Hoffnung.
Doch bringt die bedarfsorientierte Mindestsicherung die erforderliche Absicherung  im Zeitraum der Sozialhilfe? "NEIN"!
Sobald ein Bezieher der Wiener Mindestsicherung einen Krankenhausaufenthalt auf sich nehmen muss, setzt die Mindestsicherung ohne Vorwarnung, die laufenden Bezüge aus.
Die Mindestsicherung muss bei einem Krankenhausaufenthalt den gleichbleibenden Bezug zusichern!
Unfassbar ist, dass erst nach Verlassen des Krankenhauses der Bezug wieder fortgesetzt
wird. Eine Nachzahlung für Miete, Energie und Lebensunterhalt wird von der MA 40 nur in wenigen Fällen zuerkannt. In den Antragsformularen der Wiener bedarfsorientierten Mindestsicherung des MA 40, wird auf eine Aussetzung "NICHT" hingewiesen, dass es während eines Krankenhaus-Aufenthaltes keinen Bezug gibt!
Für Bezieher führt die derzeitige Regelung zu Mietschulden und einer finanziellen Notlage.
Eine tragische Sozialfalle? Antworten auf die mehrmals gestellte Frage an das MA 40, warum
bei einer Behandlung im Krankenhaus der Bezug ausgesetzt wird, gibt es NICHT?
Ein Appell an eine soziale Regierung für Neuregelungen und Gesetzesänderungen!

Bürgerjournalistin/Autorin
Isolde M. Tappeiner


 

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