Pensionen
Regierung setzt Aliquotierung von Pensionserhöhungen aus

Als Grund für das Aussetzen nennen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die hohe Inflation, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste. | Foto: BKA/Tarek Wilde
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  • Als Grund für das Aussetzen nennen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die hohe Inflation, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste.
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Wegen der hohen Inflation setzt die Bundesregierung die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt – die Aliquotierung – für zwei Jahre aus. Eine entsprechende Novelle des Sozialversicherungsgesetzes soll am Donnerstag im Nationalrat eingebracht werden. Dem Pensionistenverband geht die Neuregelung nicht weit genug – er fordert eine rückwirkende und dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung.

ÖSTERREICH. Die gesetzliche Aliquotierungsregelung sieht vor, dass die erste Pensionserhöhung nur aliquot nach dem Zeitpunkt des Pensionsantritts erfolgt. Schon im vergangenen Jahr wurde die Regelung eingeschränkt. Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, sie zwei Jahre ganz auszusetzen. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Mittwoch nach der Ministerratssitzung bekannt. Eine entsprechende Gesetzesnovelle soll bereits am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.

Als Grund für das Aussetzen wird die hohe Inflation angeführt, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste. Man stelle jetzt sicher, dass die Senioren die volle Erhöhung erhalten. Von der Maßnahme würden vor allem Frauen profitieren, deren Pensionsantrittsalter ab dem kommenden Jahr steigt, hieß es in einer Presseunterlage.

Bei hoher Inflation besonders negativ

Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus, erklärt die Regierung. Nach der bisherigen Regelung erfolgte die erste Pensionserhöhung nur aliquot, je nachdem in welchem Monat man in Pension geht. Liegt der Pensionsantritt im Jänner, wurde die Pensionserhöhung im darauffolgenden Jahr zur Gänze angerechnet, im Februar zu 90 Prozent, im März zu 80 Prozent und so weiter. 

Rund 200.000 Menschen betroffen

Laut Bundesregierung gehen in den nächsten zwei Jahren rund 200.000 Menschen in Österreich in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation "eine deutliche Schlechterstellung" gebracht. Durch das Aussetzen der Aliquotierung erhalten diese Neu-Pensionistinnen und -Pensionisten nun die volle Pensionserhöhung, unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.

Vor allem Frauen profitieren

Von der Neuregelung profitieren besonders Frauen. Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt. Durch die Novelle "setzen wir auch einen wirksamen Schritt gegen Altersarmut, die vor allem Frauen betrifft", ist sich Gesundheits- und Sozialminister Rauch sicher.

Pensionserhöhung 2023 bei neun bis zehn Prozent

Das Sozialministerium rechnet laut der Presseerklärung aufgrund der aktuellen Inflation auch für das kommende Jahr mit einer hohen Pensionserhöhung. Sie berechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum August bis Juli eines Jahres und wird für das kommende Jahr auf neun bis zehn Prozent geschätzt.

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), die bereits am Donnerstag im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll.

Pensionistenverband: "Aussetzen zu wenig"

Für den unabhängigen Pensionistenverband Österreich (PVÖ) ist eine zweijährige Aussetzung zu wenig. Die Aliquotierung der Pensionsanpassung für Neu-Pensionistinnen und -Pensionisten müsse "sofort, rückwirkend und dauerhaft" abgeschafft werden, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.

Die Ausnahmeregelung löse das Problem nicht, vielmehr entstehe ein Flickwerk mit unterschiedlichen Regelungen: "Jene, die die volle erste Anpassung erhalten, jene, die gar keine Pensionsanpassung erhalten haben und jene, die nur eine Teil-Anpassung erhalten – das ist absurd, hier unterschiedliche 'Klassen' von Pensionistinnen und Pensionisten zu schaffen", so PVÖ-Präsident Peter Kostelka.

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