Das Rote Kreuz lässt die Bevölkerung nicht im Stich

Foto: ÖRK / Kellner Thomas

Ab 1. Juli herrscht ein vertragsloser Zustand zwischen dem Roten Kreuz und den Krankenkassen. Wie es dazu kam, was das bedeutet und was sich ändert.

Mehr als 600.000 Transporte führt das Rote Kreuz pro Jahr in der Steiermark durch. Für die dabei entstehenden Kosten hat laut Satzung die Steiermärkische Gebietskrankenkasse aufzukommen. Der dafür eingerichtete und letztgültige Tarif aber ist bereits 14 Jahre alt. Eine Tarifanpassung fand in dieser Zeit nur ein einziges Mal in der Höhe von 3,5 Prozent statt. Zum Vergleich: Das Maß für die allgemeine Preisentwicklung (VPI) stieg in den vergangenen Jahren um mehr als 31 Prozent, der Dieselpreis sogar um mehr als 125 Prozent!

Unter diesen Umständen war es dem Roten Kreuz unmöglich, kostendeckend zu arbeiten!

Das Rote Kreuz wies die Steiermärkische Gebietskrankenkasse über Jahre auf diesen Missstand hin, immer im Bemühen, einen neuen, für beide Seiten passenden Tarif zu finden. Leider weigert sich die Steiermärkische Gebietskrankenkasse trotz der Kostensteigerungen beharrlich, konstruktive Verhandlungsgespräche zu führen.

Weil die Steiermärkische Gebietskrankenkasse die Verhandlungen stellvertretend für alle Kassen führte, war das Rote Kreuz gezwungen, den Tarifvertrag mit allen Kassen zu kündigen.

Das Rote Kreuz fährt weiter – auch ohne Vertrag

Selbstverständlich ist das Rote Kreuz auch im vertragslosen Zustand für die Bevölkerung da. Über die Rufnummer 14 8 44 können wie gewohnt Krankentransporte angefordert werden. Die „144“ bleibt die erste Wahl im Notruf. Einziger Unterschied: Die im Sinne der Bevölkerung weiterhin erbrachten Leistungen können nicht mehr direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Stattdessen muss die Rechnung den Patienten übermittelt werden.

Als Beitragszahler kann man sich Kosten von seiner Sozialversicherung rückerstatten lassen!

Ab dem 1. Juli bekommen alle transportierten Patienten vom Roten Kreuz eine Rechnung übermittelt. Dieser Rechnung ist ein ausführliches Informationsschreiben und ein Antrag auf Kostenrückerstattung zur Vorlage bei der jeweiligen Sozialversicherung (z.B. STGKK, SVA etc.) beigelegt. Der ausgefüllte Antrag auf Kostenrückerstattung muss mit der Rechnung, einem Zahlungsnachweis und dem ärztlichen Transportantrag an die jeweilige Sozialversicherung übermittelt werden.
Seitens des Roten Kreuzes bedauert man die Unannehmlichkeiten, die für die Patienten dadurch entstehen zutiefst. Einzig das verantwortungslose Verhalten der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zwingt das Rote Kreuz zu diesem Schritt.

Homepage Rotes Kreuz Deutschlansberg

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