Jugendgesetz Steiermark
Die Party-Zeiten haben ein Limit

<f>Party bis zum Abwinken?</f> Die Ausgehzeiten für Jugendliche sind im neuen Jugendgesetz strikt geregelt.  | Foto: pixabay
  • <f>Party bis zum Abwinken?</f> Die Ausgehzeiten für Jugendliche sind im neuen Jugendgesetz strikt geregelt.
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Die "Ausgehzeiten" sind zentrales Thema des neuen Jugendgesetzes - sowohl für Jugendliche als auch Eltern.

Mit 1. Jänner 2019 wurde das Jugendschutzgesetz in der Steiermark geändert. Um sich den Wissensstand von Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren und ihren Eltern genauer anzusehen, führte die WOCHE gemeinsam mit dem Land Steiermark und "m(Research" eine steiermarkweite Befragung durch, deren Ergebnisse nun der große "WOCHE-Jugendreport" abbildet.  

Einige Unsicherheiten

Eines der zentralen Themen des neuen Jugendgesetzes bilden die Ausgehzeiten. Während sich die Mehrheit der befragten Jugendlichen sicher ist, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt ausgehen zu dürfen, präsentiert sich das Umfrage-Ergebnis in Hinblick auf die Gruppe der Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr weniger einheitlich: So glauben 45 % der Jugendlichen, dass man bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 21 Uhr ausgehen kann, 43,5 % gehen davon aus, bis 23 Uhr ausbleiben zu können.
Und auch die Eltern zeigen sich hier unsicher: 45 % benennen die Ausgehzeiten mit "bis 21 Uhr", 48 % gehen von einer Ausgehzeit bis 23 Uhr aus.

Ergebnisse aus dem Bezirk

Die Umfragewerte der Südweststeiermark liegen in diesem Punkt ebenso dicht beieinander: So glauben 38 % der südweststeirischen befragten Jugendlichen, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 21 Uhr ausbleiben dürfen, 49 % wissen, dass für diese Zielgruppe eine Ausgehzeit bis 23 Uhr gilt. In der Folge erachten 72 % der befragten südweststeirischen Eltern die Ausgehzeiten – neben den Themen Alkohol (72 %) und Rauchen (35 %) – als eines der wichtigsten Themen im Jugendgesetz, über welches sie sich weitere Informationen wünschen.
Übrigens: Für einige Unklarheiten sorgt bei den befragten Jugendlichen die Formulierung "vollendetes 14. Lebensjahr". Während für 56 % der 14. Geburtstag das "vollendete 14. Lebensjahr" bedeutet, gehen 41 % der Jugendlichen davon aus, dass damit der 15. Geburtstag gemeint sei.
Und auch wenn sich die jungen Südweststeirer diesbezüglich etwas besser informiert zeigen – 56 % nennen hier den 14. Geburtstag –, so geht noch immer ein großer Prozentsatz (40 %) davon aus, dass erst der 15. Geburtstag das 14. Lebensjahr vollendet.

Mehr zum WOCHE-Jugendreport:
Rauchen: Das neue Jugendgesetz am Prüfstand

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