Feuerlöscherüberprüfung der FF Rossegg

Das Pickerl gilt für zwei Jahre

Mit der Feuerlöscherüberprüfung für die Bevölkerung am vergangenen Samstag im Rüsthaus wollte die Freiwillige Feuerwehr einen Beitrag zur allgemeinen Brandbekämpfung leisten. Denn die Verordnung besagt, dass die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern alle zwei Jahre offiziell festgestellt werden muss.
Die fachliche Instanz bildete diesmal die Pyros Produktions- und VertriebsgesmbH aus Graz. „Hier geht es um tragbare Feuerlöscher“, ließ Thomas Fröhwein wissen, dass die Geräte in Augenschein genommen werden, bevor der Innendruck kontrolliert wird. Ist dann auch noch das Löschmittel intakt, steht einer Prüfplakette nichts mehr im Weg. „Das Ganze dauert keine zehn Minuten“, bezeichnete Fröhwein die Prozedur als wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Haus und Auto.
Zum Thema Sicherheit passte recht gut die vom Österreichischen Zivilschutzverband für zwölf Uhr anberaumte Sirenenkontrolle, die im Anschluss von Siegfried Bohinz ausgeführt wurde. Durch die Übung soll die Bevölkerung über die Bedeutung der unterschiedlichen Signale in Kenntnis gesetzt werden. Hier eine nachträgliche Aufklärung: Die drei Minuten des Dauertons stehen für das Herannahen einer Gefahr (am besten Radio oder Fernsehen einschalten), der einminütige auf- und abschwellende Heulton soll zum Aufsuchen einer sicheren Unterkunft veranlassen (Anweisungen aus Radio und Fernsehen befolgen), mit dem einminütigen Dauerton wird das Ende der Gefahr angezeigt.

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