Freiwillige Feuerwehr
Waldbrandübung in Gressenberg

Bei der Waldbrandübung in Gressenberg war sogar der Flugdienst im Einsatz. | Foto: Stopper
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Bei einer Übung zu einem Waldbrand waren die Einsatzkräfte im Raum Gressenberg gefordert.

SCHWANBERG. Ein Großaufgebot an Einsatzkräften beübte folgendes Szenario: „In einem Waldstück in Gressenberg ist Feuer ausgebrochen und hat eine große Fläche in Brand gesetzt. Die neun Feuerwehren der Gemeinde Schwanberg können aufgrund der Steillage nicht bis zum Brandherd vorrücken. Der Hubschrauber des Innenministeriums muss zur Unterstützung angefordert werden.“
Übungsleiter OBI Josef Freidl von der Freiwilligen Feuerwehr Gressenberg hatte alle Hände voll zu tun: die Lage musste erkundet werden, die eintreffenden Feuerwehren mit Befehlen versorgt werden und für den sich bereits im Anflug befindlichen Hubschrauber musste ein geeigneter Landeplatz vorbereitet werden. Zahlreiche Tragkraftspritzen der eingesetzten Feuerwehren aus Garanas, Glashütten, Gressenberg, Grünberg-Aichegg, Hollenegg, Rettenbach, Schwanberg und Trag beförderten über meterlange Schlauchleitungen Löschwasser aus Teichen zum vermeintlichen Brandherd.

Flugdienststaffel im Einsatz

Gemeinsam mit der Flugdienststaffel Ost/Süd und den Kameraden des Sonderstützpunktes für Waldbrandbekämpfung aus Kapfenberg konnten schlussendlich auch die Flammen im nicht zugänglichen Bereich mit Hilfe des Hubschraubers bekämpft werden. Hierfür wurde ein Außenlastbehälter am Hubschrauber montiert, mit rund 500 Litern Wasser mehrmals befüllt und über der Übungsstelle entleert. Dieses Spektakel verfolgten nicht nur die 92 Florianis gespannt, sondern auch zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus der Bevölkerung. Abschließend konnte die Meldung „Brand aus“ gegeben werden und zur Übungsbesprechung geladen werden. Bürgermeister Karlheinz Schuster sowie der zuständige Abschnittsbrandinspektor und Ortskommandant Johannes Aldrian zeigten sich erfreut über die Abhaltung dieser interessanten Übung und dankten allen Beteiligten sowie allen Grundbesitzern für die Zurverfügungstellung ihrer Anwesen.

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