Frauenmord in Wals
Mit zehn Schüssen getötet

Der Beschuldigte ist geständig, die Waffen waren rechtmäßig in seinem Besitz. | Foto: Symbolfoto Neumayr
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  • Der Beschuldigte ist geständig, die Waffen waren rechtmäßig in seinem Besitz.
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Die bisherigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Salzburg ergaben, dass der 51-jährige Beschuldigte die 76-jährige Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch drei Schüsse und seine ehemalige 50-jährige Lebensgefährtin durch sieben Schüsse tötete.

WALS-SIEZENHEIM. Nachdem er am 5. Mai 2021, gegen 23:30 Uhr zum Haus der 50-Jährigen gefahren war, kam es dort zu einem vorerst verbalen Streitgespräch mit deren  76-jähriger Mutter. Da diese ihn in weiterer Folge körperlich attackiert haben soll, zog er seine Faustfeuerwaffe und schoss damit aus kurzer Distanz auf die Frau.

Danach gab er, aus ihm unerklärlichen Gründen, die Schüsse auf seine ehemalige Lebensgefährtin ab. Nach der Tat entschloss er sich zur Flucht und fuhr mit seinem Auto auf direktem Weg zum Wolfgangsee. Von dort führte er mehrstündige Gespräche mit Angehörigen und der Polizei, wobei er den Ablauf der Tat schilderte und einen Suizid ankündigte.

Von Selbstmordabsicht abgebracht

Den Polizisten gelang es in diesen Gesprächen, ihn zu lokalisieren und von seinen Suizidabsichten abzubringen, sodass er in den Morgenstunden des 6. Mai 2021 von Kräften des Einsatzkommandos Cobra widerstandlos festgenommen werden konnte. Die beiden mitgeführten Faustfeuerwaffen wurden sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Obduktion der Leichen und die richterlich bewilligte Festnahme des Beschuldigten an. Bei den Obduktionen, welche noch am 6. Mai 2021 vorgenommen wurden, stellten die Gerichtsmediziner die Schussverletzungen als Todesursachen fest. Der 51-jährige Beschuldigte zeigte sich bei seiner Vernehmung am 6. Mai 2021 grundsätzlich geständig. 

Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter orten und festnehmen. | Foto: Rainer Auer
  • Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter orten und festnehmen.
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Waffe beruflich gebraucht

Der Beschuldigte war rechtmäßig im Besitz der beiden Faustfeuerwaffen und in Ausübung seiner Tätigkeit als Detektiv zum Führen der Waffen berechtigt. Der 51-jährige Beschuldigte galt, trotz zahlreicher, zumeist seiner beruflichen Tätigkeit geschuldeter polizeilicher Amtshandlungen, gerichtlich als unbescholten.

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In Wals wurden zwei Menschen erschossen
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Der Beschuldigte ist geständig, die Waffen waren rechtmäßig in seinem Besitz. | Foto: Symbolfoto Neumayr
Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter orten und festnehmen. | Foto: Rainer Auer
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