Wohnungsbrand geklärt
Feuerzeugbenzin als Auslöser für Vollbrand

Als Ursache für den Brand vermuten die Ermittler ein Missgeschick des 17-jährigen Bewohners bei der Befüllung eines Feuerzeugs.  | Foto: FF Gratwein
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  • Als Ursache für den Brand vermuten die Ermittler ein Missgeschick des 17-jährigen Bewohners bei der Befüllung eines Feuerzeugs.
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In der Nacht auf Freitag geriet eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Gratwein in  Brand, nun wurde die Brandursache ermittelt. Demnach dürfte Feuerzeugbenzin den Brand ausgelöst haben.

GRATWEIN. In der Nacht auf Freitag war eine Wohnung gegen 2 Uhr morgens in Vollbrand geraten. Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrparteienhauses mussten daraufhin in Sicherheit gebracht werden. Drei Personen wurden mit dem Verdacht auf leichte Verletzungen medizinisch versorgt, eine Person erlitt eine Rauchgasvergiftung.  Es handelt sich dabei um einen Nachbarn, welcher gemeinsam mit dem Bewohner (17) der ausgebrannten Wohnung Löschversuche unternahm.

Die Bewohnerinnen und Bewohner können immer noch nicht in Ihre Wohnungen zurück.  | Foto: Peter J. Wieland
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner können immer noch nicht in Ihre Wohnungen zurück.
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Mit Feuerzeugbenzin hantiert

Im Rahmen der durchgeführten Ursachenermittlung konnten Ermittler jegliche technische Brandursache ausschließen. Sichergestellte Spuren im Bereich der Brandausbruchsstelle sowie weitere Ermittlungen führten darauf zurück, dass ein Missgeschick des 17-jährigen Bewohners beim Befüllen eines Sturmfeuerzeuges mit Feuerzeugbenzin den Brand ausgelöst haben dürfte. Der entstandene Schaden kann bislang noch nicht beziffert werden, wird sich ersten Schätzungen zufolge jedoch auf mehrere hunderttausend Euro belaufen. Die evakuierten Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrparteienhauses können ihre Wohnungen weiterhin nicht bewohnen, sie sind bis auf weiteres bei Familienangehörigen oder in Notunterkünften untergebracht.

Weitere Ermittlungen des Landeskriminalamts sind im Gange. Eine Anzeige wegen des Verdachts der „Fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst“ wird nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet.

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