Betriebshilfe für Kleinbetriebe
Soforthilfe bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft
Die Betriebshilfe ist eine Initiative des Referates Frau in der Wirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark, der Sozialversicherungsanstalt der Wirtschaft und des Landes Steiermark.
Wer kann Betriebshilfe beanspruchen und was kostet die Leistung?
• Jede steirische Unternehmerin/jeder steirische Unternehmer
• Bei Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren
- mit einem Jahreseinkommen von maximal EUR 18.884,88 (Wert 2013)*
- bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit
• Während der Mutterschutzzeit
- ohne Einkommensgrenze
• Die Betriebshilfe ist kostenlos
Ausmaß der Betriebshilfe
Eine Betriebshelferin/Ein Betriebshelfer wird
• bei Unfall und Krankheit für maximal 70 Arbeitstage (wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als 14 Tage beträgt);
• bei Mutterschaft für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall 8 Wochen vor und nach der Geburt)
vom Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ kostenlos zur Verfügung gestellt.
NRAbg. Adelheid Fürntrath-Moretti, Vorsitzende des Vereines „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“:
„Mit der Betriebshilfe ist es gelungen, speziell Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern in schwierigen Zeiten eine wichtige Hilfestellung zu geben. Dank der Betriebshilfe kommen Kleinbetriebe bei Krankheit, Unfall oder während des Mutterschutzes gut über die Runden und es wird jeder Frau ermöglicht, ihren Betrieb bei Mutterschaft aufrecht zu erhalten.“
*Dieser Wert wird jährlich valorisiert und somit erhöht.
Nähere Informationen
Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“
Körblergasse 111-113,
A-8010 Graz
Tel.: 0316/601-727
Fax: 0316/601-729
Email :
www.wko.at/stmk/betriebshilfe
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