Raumordnung in Graz
Flächenwidmungsplan - Basics und Betroffenenrechte

Graz wird im Flächenwidmungsplan in Nutzungskategorien eingeteilt. | Foto: Pixabay
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  • Graz wird im Flächenwidmungsplan in Nutzungskategorien eingeteilt.
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Empörung löste bei zahlreichen Betroffenen die Mitteilung über die Änderung des Grazer Flächenwidmungsplans aus – MeinBezirk.at berichtete. Von generellen Unmutsäußerungen bis zum Vorwurf der rechtswidrigen Enteignung reichten die Kommentare. Grund zur Frage also, was es eigentlich mit diesem Flächenwidmungsplan auf sich hat – und wie sich Bürgerinnen und Bürger dagegen wehren können.

GRAZ. Der Flächenwidmungsplan, liebevoll auch Fläwi genannt, ist ein Instrument der Raumordnung. Nach den Raumordnungsgesetzen der Länder muss jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet einen Fläwi erstellen. So auch Graz. In diesem Plan ist das gesamte Stadtgebiet abgebildet und für jeden Fleck in Graz vorgegeben, wie er genutzt werden darf – nämlich entweder als Bauland, Freiland oder als Verkehrsfläche.
 
Fläwis sind von großer Bedeutung für die örtliche Raumplanung. Daher braucht die Änderung des Fläwi auch eine Zweidrittelmehrheit im Grazer Gemeinderat. Mithilfe der Stimmen des KFG und der Neos erreichte der Vorschlag der Koalition diese qualifizierte Mehrheit in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2023.

Ausschnitt des Grazer Flächenwidmungsplanes. | Foto: geodaten.graz.at
  • Ausschnitt des Grazer Flächenwidmungsplanes.
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Ärger über Fläwi? ...

Wird nun ein Fläwi geändert, hat dies nicht nur große Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, sondern natürlich auch auf die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer – vor allem, wenn durch eine Umwidmung von Bau- zu Freiland das Grundstück beträchtlich an Wert verliert. Entschädigungen sind nämlich im Gesetz nur unter engen Voraussetzungen vorgesehen.

Als Grundeigentümerin oder -eigentümer ist man aber nicht gänzlich machtlos. Zunächst ist die Stadt verpflichtet, alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von der geplanten Änderung schriftlich zu informieren. Der neue Plan muss in weiterer Folge mindestens acht Wochen im Gemeindeamt (Magistrat) zur öffentlichen Einsicht aufliegen bzw. muss elektronisch verfügbar sein.

... Einwendungen möglich!

Umwidmungen dürfen nicht willkürlich und nach Gutdünken der politisch Verantwortlichen getroffen werden. Der Grund für die Nutzungsänderung muss ersichtlich sein, außerdem darf der neue Fläwi den übergeordneten planerischen Vorgaben nicht entgegenstehen. Gegen den Fläwi-Entwurf können sich alle Grazerinnen und Grazer schriftlich äußern.

Wenn die Auflage-Frist vorbei ist, legt die Bürgermeisterin den Fläwi samt aller rechtzeitig eingebrachten Einwände noch einmal dem Gemeinderat vor. Dieser muss sich mit jeder Wortmeldung auseinandersetzen und Gegenansichten begründen. Sollte sich dabei der ursprüngliche Entwurf ändern, geht der neue Plan noch einmal die Runde an die Beteiligten.

Am Schluss bedarf es auch noch der Zustimmung des Landes als Aufsichtsbehörde. Eine schwere Geburt also, so ein Fläwi.

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